Wo wird die Steuervorauszahlung (Pauschale) eingetragen?n
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Keine Ankündigung bisher.
Einkommensteuervorauszahlung
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Die im Handel erhältlichen Programme haben sicher alle eine Möglichkeit, die Vorauszahlungen einzutragen. In Mein Elster geht es nicht.
zu erweitern, so wie das in den kommerziellen Steuerprogrammen ja auch realisiert ist.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Zollfuzzy Beitrag anzeigenDas ist ja nicht prickelnt. Und nun??
Basiswissen der Grundrechnungsarten genügt um die aktuelle Steuerlast zu ermttelnGruß FIGUL
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Ich hätte auch noch eine Frage betreffend Steuervorauszahlung.
Habe also auch zur Kenntnis genommen, dass man über das "MeinElster" Programm keine Steuervorauszahlungen (wie es von anderen Programmen bekannt ist) eintragen kann. Wie ist das allerdings bei der Kirchensteuer, da scheint es die Möglichkeit zu geben?
Anlage Sonderausgaben > Kirchensteuer > Einzelbeträge / Kirchensteuer-Vorauszahlungen (ohne Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigungen) - soweit diese nicht als Zuschlag zur Abgeltungssteuer einbehalten oder gezahlt wurde - Betrag ..
Macht es denn Sinn diesen Teil anzugeben, wenn man die restlichen Vorauszahlungen nicht angeben kann?
Muss oder sollte man das sogar?
Denke gerade an "ganz oder gar nicht".
Das Finanzamt wird das doch vermutlich automatisch sowieso ergänzen, wenn man es denn weglassen würde ..
Ich habe es bisher mal mit angegeben, aber ich frage mich eben welchen Unterschied es dann tatsächlich macht und ob es besser ist es komplett wegzulassen, so dass man weiß dass keinerlei Steuervorauszahlungen bisher einbezogen sind, oder .. Warum die Angabe von Kirchensteuer, die anderen 2 Positionen (Einkommenssteuer und Solidaritätszuschlag) aber nicht? Wo ist da der Unterschied, wenn ich doch alles gemeinsam als Steuervorauszahlung entrichten muss?
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Zitat von InsideFA Beitrag anzeigenWie man aus dem Begriff "Sonderausgaben" hätte entnehmen können, sind diese VZ als Sonderausgaben abziehbar, die ESt und SolZ eben nicht.
Aus den zuvor genannten Gründen sogar sehr viel.
Aber für eine korrekte Berechnung sollten die Angaben natürlich vollständig gemacht werden.
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