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Abbruch-Hinweis 07983 bei Berechnung ESt 2021: keine Erklärung zu finden

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    Abbruch-Hinweis 07983 bei Berechnung ESt 2021: keine Erklärung zu finden

    Hallo!

    Ich habe meine ESt. - Erklärung 2021 fertig und wollte diese vor dem Absenden berechnen lassen. Es kommt der o.g. Abbruch - Hinweis mit dem Vermerk, das kein Hinweis dazu vorhanden ist. Das hilft natürlich ungemein.... Es kommen KEINE Fehler bei der Prüfung.

    Dieser Abbruch - Hinweis ist nun seit 2 Wochen so. Irgendjemand eine Idee, was das soll? Oder ob sich bei Elster darum gekümmert wird? Oder wie man das entsprechend an jemand verantwortlichen mitteilt?

    Danke!
    HJ

    Korrektur:

    Sorry, da hat sich ein Kopierfehler eingeschlichen. Der Abbruch-Hinweis lautet

    Abbruch Hinweis 07893.jpg
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 15.04.2022, 21:25. Grund: Nummer des Abbruch-Hinweises im Titel ergänzt.
    Man könnte seine zeit auch angenehmer verplempern....

    #2
    Ein 3-stelliger Abbruchhinweis ist ungewöhnlich, mir sagt das nichts.

    Oder wie man das entsprechend an jemand verantwortlichen mitteilt?
    Du kannst dich an die ELSTER-Hotline wenden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Ein 3-stelliger Abbruchhinweis ist ungewöhnlich, mir sagt das nichts.


      Du kannst dich an die ELSTER-Hotline wenden.
      Hallo,

      bei mir sind es 4 Stellen.
      Anzeige fehlerhaft?
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        bei mir sind es 4 Stellen.
        Mit der Null am Anfang hast du natürlich recht, aber die Null habe ich gar nicht gezählt, da alle Abbruchhinweise mit 0 beginnen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Habe im Forum einen Post mit dem gleichen Hinweis gefunden, jedoch jabe ich die Anlagen N kontrolliert und da ist KEIN Fehler.

          Habe eine Mail an die Hotline geschikt. Schaun wir mal.

          Der Tipp mit dem Ausblenden der Anlagen und weiter versuchen ist gut, kostet aber Zeit... Werde ich evtl. nächste Woche mal versuchen. Danke einstweilen!

          Schöne Ostern!
          Man könnte seine zeit auch angenehmer verplempern....

          Kommentar


            #6
            Habe jetzt doch mal schnell mit den Anlagen experimentiert und auf Anhieb die richtige gefunden: Anlage zur Erklärung von energetischen Maßnahmen ist der Übeltäter. Warum werde ich noch versuchen, heraus zu finden. Ich habe Maßnahmen in 2020 gehabt und auch in der ESt. 2020 abgerechnet. Nun ist das nur noch kopieren, bzw. Anklicken JA und VON LETZTEM JAHR.... Geht aber wohl nicht so einfach...

            LG!
            Man könnte seine zeit auch angenehmer verplempern....

            Kommentar


              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Mit der Null am Anfang hast du natürlich recht, aber die Null habe ich gar nicht gezählt, da alle Abbruchhinweise mit 0 beginnen.
              Hallo,

              du bist ja schon wie einige Fragenstellende hier im Forum, für die eine -Null- bei der Eingabe auch nichts ist anstatt ein Wert.
              Gruß FIGUL

              Kommentar


                #8
                Dann hätte doch die 07983 trotzdem vier Stellen?

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                  #9
                  Ich habe Maßnahmen in 2020 gehabt und auch in der ESt. 2020 abgerechnet. Nun ist das nur noch kopieren, bzw. Anklicken JA und VON LETZTEM JAHR.... Geht aber wohl nicht so einfach...
                  Da gab es Fehler in der Steuerberechnung, wobei ich den Stand der Fehlerbehebung in den letzten zwei Wochen nicht mehr überprüft habe.

                  https://forum.elster.de/anwenderforu...-und-neuheiten

                  Dein Abbruch-Hinweis ist im Übrigen 07983 und nicht 0798, wie du im Titel geschrieben hast.

                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Dein Abbruch-Hinweis ist im Übrigen 07983 und nicht 0798, wie du im Titel geschrieben hast.
                    Hab's geändert ...

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                      #11
                      Hallo zusammen!

                      Lt. Elster Hotline liegt das Problem am Formular "Energetische Maßnahmen", hier ist die Software noch nicht kompl. fertig. Es fehlen die Erläuterungen zu den Hinweisen. Damit eine Berechnung mit der Anlage "Energetische Maßnahmen" durchläuft, muss auch das Formular "Zusatzangaben zur Erklärung" vorhanden und die entsprechenden Zeilen ausgefüllt sein. Hier wären es die Zeilen 13ff.

                      Danach funktioniert die Berechnung der Steuerlast.

                      Danke und LG!
                      HJ
                      Man könnte seine zeit auch angenehmer verplempern....

                      Kommentar


                        #12
                        muss auch das Formular "Zusatzangaben zur Erklärung" vorhanden und die entsprechenden Zeilen ausgefüllt sein. Hier wären es die Zeilen 13ff.
                        Gut zu wissen ! Dass es diese Zeilen gibt, war mir zwar bekannt, aber nicht, dass sie zwingend ausgefüllt werden müssen. Ich werde das mal in Ruhe testen
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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