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EÜR Formular 2021 Zeile 84 Kosten für die betrieb. Nutzung eines priv. Kfz (Fehler?)

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    EÜR Formular 2021 Zeile 84 Kosten für die betrieb. Nutzung eines priv. Kfz (Fehler?)

    Hallo liebe Foren Mitglieder,

    Mir ist folgendes aufgefallen.

    in der EÜR 2021 im Feld 84 Kosten für die betriebliche Nutzung eines privaten Kfz soll man ab dem 21. km 0,35€ eintragen dürfen.

    Irgendwie finde ich die Gesetzliche Regelung dazu nicht und habe auch in diversen Quellen gelesen dass man das eigentlich nicht können sollte.

    In den Ausfüllhinweisen zur EÜR 2021 sowie in der veröffentlichung des EÜR 2021 vom Bundesfinanzministerium steht es aber auch so.

    Bei Haufe steht aber folgendes:

    Hinweis: Keine Änderungen bei den Reisekosten


    Bei den Reisekosten ändert sich nichts. Unverändert können 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer steuerfrei erstattet oder in der Steuererklärung als Werbungskosten abgezogen werden.


    https://www.haufe.de/personal/entgel...78_532080.html


    In den meisten Quellen habe ich gesehen das dort immer nur von 30 cent pro KM die Rede ist.

    Was ist denn nun richtig?

    Ich habe mir die Gesetzlichen Regelungen und Änderungen dazu versucht so genau wie möglich anzusehen.


    Wird ein Selbstständiger da wirklich anders behandelt als ein Arbeitnehmer.

    Könnte mir jemand die gesetzlichen Regeln mit Quelle dazu geben oder hat das Finanzministerium selber einen Fehler in der Anleitung zur EÜR 2021 gemacht?

    In dem Schreiben vom Finanzministerium finde ich dazu auch nicht wirklich eine Änderung. Eigentlich müsste man die Reisekosten doch nachwievor nur nach dem

    https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=1

    § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 2 EStG absetzen können und da heisst es:

    Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entstehen, können die Fahrtkosten mit den pauschalen Kilometersätzen angesetzt werden, die für das jeweils benutzte Beförderungsmittel (Fahrzeug) als höchste Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz festgesetzt sind.

    Und im Bundesreisekostengesetz steht folgendes:

    § 5 Wegstreckenentschädigung



    (2) Besteht an der Benutzung eines Kraftwagens ein erhebliches dienstliches Interesse, beträgt die Wegstreckenentschädigung 30 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke. Das erhebliche dienstliche Interesse muss vor Antritt der Dienstreise in der Anordnung oder Genehmigung schriftlich oder elektronisch festgestellt werden

    https://www.gesetze-im-internet.de/b...141810005.html

    Es wäre nett wenn mich jemand aufklären könnte.

    Danke schonmal

    MFG

    Michael

    #2
    Man darf betriebliche Fahrtkosten und Entfernungspauschale nicht vermengen. Bei der Entfernungspauschale darf ja nur die einfache Strecke

    in Ansatz gebracht werden, bei Zeile 84 sind jedoch die tatsächlich gefahrenen Kilometer maßgeblich, dafür gelten nach wie vor die 30 Cent/km.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich vermenge hier aber glaube ich nichts. Die Entfernungspauschale kommt aber nicht in Zeile 84 oder sehe ich hier etwas falsch. Schau dir die Ausfüllhilfe an. Das ist die Ausfüllhilfe zu Zeile 84.. Zu Zeile 86 gib es eine gesonderte Ausfüllhilfe siehe auch im angehängten EÜR2021 Formular.


      Da steht folgendes:

      Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Zeile 84)
      Kosten für die betriebliche Nutzung eines privaten Kraftfahrzeuges können entweder pauschal mit 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der ersten 20 Kilometer und mit 0,35 Euro für jeden weiteren vollen Kilometer oder mit den anteiligen tatsächlich entstandenen Aufwendungen angesetzt werden. Dagegen sind Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte in Höhe der Entfernungspauschale in Zeile 86 einzutragen.
      Das die Entfernungspauschale. genau dort nicht reinkommen steht da auch.

      Laut Rechtslage müsste da aber meiner Meinung nach eigentlich nur folgendes stehen ohne den Teil der oben fett unterstrichen ist:

      Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Zeile 84)
      Kosten für die betriebliche Nutzung eines privaten Kraftfahrzeuges können entweder pauschal mit 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer oder mit den anteiligen tatsächlich entstandenen Aufwendungen angesetzt werden. Dagegen sind Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte in Höhe der Entfernungspauschale in Zeile 86 einzutragen.
      Link zum EÜR2021 Formular inklusive Ausfüllhilfe ( die Ausfüllhilfe in Elster) ist gleichlautend wie im angehängten Dokument:

      https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=3
      Zuletzt geändert von Mase123; 16.04.2022, 14:34.

      Kommentar


        #4
        Ich habe mir das mal näher angesehen. Ich weiß ja nicht, wer die amtliche Anleitung zur Zeile 84 des EÜR-Formulars für 2021 verfasst hat,

        aber meines Erachtens ist das falsch. Entweder man rechnet pauschal mit 30 Cent je km oder mit den tatsächlichen Kosten je Kilometer.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Ich habe mir das mal näher angesehen. Ich weiß ja nicht, wer die amtliche Anleitung zur Zeile 84 des EÜR-Formulars für 2021 verfasst hat,

          aber meines Erachtens ist das falsch. Entweder man rechnet pauschal mit 30 Cent je km oder mit den tatsächlichen Kosten je Kilometer.
          Hallo,

          ich würde der amtlichen Anleitung den Vorzug geben, statt deiner Meinung
          Gruß FIGUL

          Kommentar


            #6
            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
            ich würde der amtlichen Anleitung den Vorzug geben, statt deiner Meinung
            Auch amtliche Anleitungen können Fehler enthalten. Ich würde daher der Rechtslage den Vorzug geben, und die spricht gegen die Anleitung.

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              #7
              ich würde der amtlichen Anleitung den Vorzug geben, statt deiner Meinung
              Auf welcher Rechtsgrundlage ? Und wie soll gerechnet werden ? Jede betriebliche Fahrt einzeln betrachten ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Auf welcher Rechtsgrundlage ? Und wie soll gerechnet werden ? Jede betriebliche Fahrt einzeln betrachten ?
                Ja das geht daraus auch nicht hervor das war mir auch schon aufgefallen. Was da steht ist mit ziemlicher Sicherheit falsch.

                Nur die erste Fahrt der ersten 20 km mit 30 cent abrechnen und danach alles mit 35 oder jede Fahrt einzeln betrachten.

                Das schlimme ist dass das glaube ich auch einige Publikationen übernommen haben..

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                  #9
                  Was da steht ist mit ziemlicher Sicherheit falsch.
                  Ich habe zu dem Thema inzwischen eingehend recherchiert. Mein Fazit: Das ziemlich kannst du streichen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Danke für die Einschätzung seh ich genau wie du..

                    Es wäre vielleicht gut wenn das ein Admin oder so in die Fehlerliste zu Elster übernehmen würde weil es wird da ja so dargestellt. Ausserdem stehen die ja wahrscheinlich auch in Kontakt mit dem Finanzministerium das müsste ja eigentlich dann klargestellt werden.
                    Zuletzt geändert von Mase123; 16.04.2022, 17:07.

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                      #11
                      Zitat von Mase123 Beitrag anzeigen
                      Es wäre vielleicht gut wenn das ein Admin oder so in die Fehlerliste zu Elster übernehmen würde weil es wird da ja so dargestellt.
                      Admins beteiligen sich nicht am Forum.
                      Außerdem bezweifle ich, dass das Anpassen amtlicher Anleitungen in dessen Zuständigkeit fällt, selbst wenn da drin steht, dass die Erde eine Scheibe ist.

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                        #12
                        Die Formulare und auch die Anleitungen dazu werden nach meinem Kenntnisstand von sog. Vordruckkommissionen erstellt. Zunächst müsste

                        deshalb die amtliche Anleitung auf Papier berichtigt werden, denn die ist immer noch die Basis für die Hilfe in Mein ELSTER.

                        https://www.bundesfinanzministerium....EUER-2021.html

                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

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