Hallo zusammen,
ich darf dieses Jahr zum ersten Mal die Photovoltaik mit in der Steuer aufnehmen. Der nette Mann am Infoschalter unseres Finanzamtes hat mir die Vereinfachungsregelung erläutert. Diese werde ich auch nutzen, da alle Vorraussetzungen erfüllt sind - somit würde ich keine Anlage G ausfüllen müssen, laut des Herrn am Infoschalter. Soweit so gut, zu Hause habe ich mir das Merkblatt des Finanzministeriums durchgelesen indem steht, dass die Anlage EÜR entfällt. Ja was den nun? Beide oder nur die EÜR? Muss ich überhaupt was zur PV Anlage dann angeben? Ich Checks nicht. Auch steht im Merkblatt, dass man zum Formular noch den Fragebogen abgeben muss. Wo finde ich denn beides bei Mein Elster, hab schon zig mal die Formulare durchgeforstet? Ach und zu guter letzt wenn ich mit Datum heute das Formular übersende gilt das dann erst für das Steuerjahr 2022 oder darf ich die Vereinfachungsregelung für 2021 also die aktuell zu erstellenden Steuer anwenden? So das reicht erstmal.
Grüße & frohe Ostern
ich darf dieses Jahr zum ersten Mal die Photovoltaik mit in der Steuer aufnehmen. Der nette Mann am Infoschalter unseres Finanzamtes hat mir die Vereinfachungsregelung erläutert. Diese werde ich auch nutzen, da alle Vorraussetzungen erfüllt sind - somit würde ich keine Anlage G ausfüllen müssen, laut des Herrn am Infoschalter. Soweit so gut, zu Hause habe ich mir das Merkblatt des Finanzministeriums durchgelesen indem steht, dass die Anlage EÜR entfällt. Ja was den nun? Beide oder nur die EÜR? Muss ich überhaupt was zur PV Anlage dann angeben? Ich Checks nicht. Auch steht im Merkblatt, dass man zum Formular noch den Fragebogen abgeben muss. Wo finde ich denn beides bei Mein Elster, hab schon zig mal die Formulare durchgeforstet? Ach und zu guter letzt wenn ich mit Datum heute das Formular übersende gilt das dann erst für das Steuerjahr 2022 oder darf ich die Vereinfachungsregelung für 2021 also die aktuell zu erstellenden Steuer anwenden? So das reicht erstmal.
Grüße & frohe Ostern
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