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Vereinfachungsregelung

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    Vereinfachungsregelung

    Hallo zusammen,
    ich darf dieses Jahr zum ersten Mal die Photovoltaik mit in der Steuer aufnehmen. Der nette Mann am Infoschalter unseres Finanzamtes hat mir die Vereinfachungsregelung erläutert. Diese werde ich auch nutzen, da alle Vorraussetzungen erfüllt sind - somit würde ich keine Anlage G ausfüllen müssen, laut des Herrn am Infoschalter. Soweit so gut, zu Hause habe ich mir das Merkblatt des Finanzministeriums durchgelesen indem steht, dass die Anlage EÜR entfällt. Ja was den nun? Beide oder nur die EÜR? Muss ich überhaupt was zur PV Anlage dann angeben? Ich Checks nicht. Auch steht im Merkblatt, dass man zum Formular noch den Fragebogen abgeben muss. Wo finde ich denn beides bei Mein Elster, hab schon zig mal die Formulare durchgeforstet? Ach und zu guter letzt wenn ich mit Datum heute das Formular übersende gilt das dann erst für das Steuerjahr 2022 oder darf ich die Vereinfachungsregelung für 2021 also die aktuell zu erstellenden Steuer anwenden? So das reicht erstmal.

    Grüße & frohe Ostern

    #2
    Deine Fragen haben wenig mit Elster zu tun.

    Um welchen Fragebogen geht's denn? Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung hast Du ja hoffentlich letztes Jahr schon ans Finanzamt geschickt.

    Der Gewinn, der in die Anlage G eingetragen wird, wird ja in der EÜR ermittelt. Also, entweder gibst Du beides ab, oder keins davon.

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      #3
      Ja der wurde letztes Jahr übermittelt. Danke das hilft mir schon und jetzt glaub ich hab ich’s verstanden.

      gruß

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        #4
        Wo finde ich denn beides bei Mein Elster, hab schon zig mal die Formulare durchgeforstet?
        Wenn es um den speziellen Fragebogen für Photovoltaikanlagen geht, wäre der (zumindest für Bayern) hier zu finden. Den gibt es bei Mein ELSTER nicht.


        Unten bei Formulare: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...x&f=Amberg&t=x
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke hab ich gestern auch endlich gefunden, dachte den gibts nur bei Mein Elster.

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            #6
            Mit der neu eingeführten Vereinfachungsregelung haben Anlagenbetreiber nun immerhin ein Antragswahlrecht auf Liebhaberei. Das bedeutet: Steuerpflichtige können. good post, I like it.
            Zuletzt geändert von Picard777; 11.10.2022, 07:41. Grund: Link entfernt

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              #7
              Wenn du die Vereinfachungsregel (Liebhaberei auf Antrag) gem. BMF schreiben vom 29.10.2021 in Anspruch nimmst, dann brauchst du keine EÜR mehr einreichen und der Gewinn bzw. wohl eher Verlust aus dem Betrieb der PV-Anlage wird nicht mehr in der Einkommensteuererklärung (Anlage G) erfasst. Für die PV Anlage musst du nur noch eine Umsdatzsteuererklärung einreichen, sofern du zur Umsatzsteuer (Vorsteuerabzug) optiert hast.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
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