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Anlage KAP - Aktienverlust bei Bank A mit Aktiengewinnen bei Bank B verrechnen

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    Anlage KAP - Aktienverlust bei Bank A mit Aktiengewinnen bei Bank B verrechnen

    Hallo zusammen,

    ich habe bei Bank A den Verlustverrechnungstopf für 2021 "leeren" lassen, damit ich den Verlust mit Aktiengewinnen von Bank B verrechnen lassen, mit der Idee, die gezahlte Kapitalertragssteuer zurück zu holen.

    Ich habe beide Steuerbescheinigungen vorliegen.
    Wenn ich aber ganz stur die Werte von der Erklärung eintrage
    z.B.
    Zeile 7: 10.000,- Kapitalertrag
    Zeile 35: 2.500 ,- Kapitalertragssteuer

    Zeile 13: 2500,- Verlust
    Zeile 15: 2500,- Verlust

    dann sieht es bei der Berechnung der Steuer so aus, als hätte ich ja immer noch 7500 Euro plus gemacht. Muss man die die 10.000 Euro aus Zeile 7 in der zweiten Spalte korrigieren? Mit dem Wert 0? Weil darauf habe ich ja die Steuer schon gezahlt?

    Grüße,
    Hanny

    #2
    Wenn du Verluste aus Aktienverkäufen verrechnet haben willst, musst du auch Gewinne aus Aktienverkäufen (Zeile 8) haben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie.
      Danke das habe ich vergessen hin zuschreiben.
      Aber die Frage geht eher darum warum immer noch ein Gewinn dargestellt wird und die gezahlte Kapitalertragssteuer nicht zurück gerechnet wird.

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        #4
        Aber die Frage geht eher darum warum immer noch ein Gewinn dargestellt wird
        Es verbleibt ja auch ein Gewinn, wobei ich mit deinen bisherigen Zahlen den Fall nicht nachstellen kann.

        Du hast uneinbringliche Kapitalforderungen in Zeile 15 erklärt, die wären verrechenbar. Die Verluste in Zeile 13 nur dann vollständig,

        wenn der Wert in Zeile 8 mindestens 2.500,00 € beträgt. Ob Kapitalertragsteuer erstattet wird, sieht man in der Abrechnungtabelle

        auf Seite 1 der Steuerberechnung. Um den Fall nachzustellen, muss auch der Wert in Zeile 16 der Anlage KAP bekannt sein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Hallo,

          Aber die Frage geht eher darum warum immer noch ein Gewinn dargestellt wird und die gezahlte Kapitalertragssteuer nicht zurück gerechnet wird.
          Das ist ja auch nicht so
          Daher auch von mir die schon indirekt gestellte Frage: Was hast du alles eingetragen?

          Außerdem, nach deinen Zahlen ist es doch auch unterm Strich ein Gewinn:

          10.000
          - 2.500
          - 2.500
          = 5.000
          darauf 25% Steuern ergibt 1.250

          Steuerrechnung
          1.250 Steuern (s.o.)
          - 2.500 von Bank A abgeführt
          = -1.250 (minus bedeutet hier zu viel gezahlt, also Erstattung)

          dann sieht es bei der Berechnung der Steuer so aus, als hätte ich ja immer noch 7500 Euro plus gemacht.
          Die Diskrepanz 7.500 zu 5.000 liegt imho an der Zeile 15, die rechnet Elster nicht mit ein (weil das Finanzamt solche Fälle erst prüfen muss).

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            Die Diskrepanz 7.500 zu 5.000 liegt imho an der Zeile 15, die rechnet Elster nicht mit ein
            In meinem nachgestellten Fall wird das sehr wohl gerechnet.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo Stefan, ja ist mir klar, dass ich einen Gewinn gemacht habe. Dafür habe ich ja auch die Kapitalertragssteuer bei Bank B gezahlt.
              Habe aber einen Verlust bei B gemacht und ich möchte deswegen die "zu viel" gezahlte Steuer zurück.

              Konkret habe ich eingetragen:

              Gewinn Bank B:
              7: 37.049
              8: 20.048

              Verlust Bank A:
              13: 15.668
              15: 4.254

              Gewinn Bank B:
              37: 9090,94
              38: 499,28
              40: 171,43
              41: 2,72

              Bei der Steuervorschau kommt heraus, dass ich >16.000 Euro gewinn gemacht habe.

              Das ist mir rechnerisch alles klar.
              Ich möchte aber einfach zu viel gezahlte Steuer zurück.
              Oder versteh ich das alles falsch? Ich habe ja extra bei Bank A den verlust glatt gestellt damit ich das verrechnen kann.


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                #8
                Hallo,

                In meinem nachgestellten Fall wird das sehr wohl gerechnet.
                OK, um so besser.
                Ich hatte nur spekuliert wo die 7.500 herkommen.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  Ich möchte aber einfach zu viel gezahlte Steuer zurück.
                  Schau dir die Abrechnungstabelle am Anfang der Steuerberechnung an, dann siehst du, dass dort die abgeführte Kapitalertragsteuer einbezogen ist,

                  Wenn du noch den Wert aus Zeile 16 angibst, kann man den Fall korrekt nachstellen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Hallo,

                    ich hab' den Verdacht, dass mal wieder Einkünfte und Steuern vermischt werden.

                    2.500 Steuern gezahlt, dann aber 5.000 Verluste dazuerklärt, macht 2.500 Erstattung.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Schau dir die Abrechnungstabelle am Anfang der Steuerberechnung an, dann siehst du, dass dort die abgeführte Kapitalertragsteuer einbezogen ist,

                      Wenn du noch den Wert aus Zeile 16 angibst, kann man den Fall korrekt nachstellen.
                      0 EURO in Zeile 16

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                        #12
                        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                        Hallo,

                        ich hab' den Verdacht, dass mal wieder Einkünfte und Steuern vermischt werden.

                        2.500 Steuern gezahlt, dann aber 5.000 Verluste dazuerklärt, macht 2.500 Erstattung.

                        Stefan
                        Nein nein, ich habe doch oben alles aufgeführt.
                        9090 Euro Kapitalertragssteuer aus ca. 40.000 Euro Gewinn bei Bank B gezahlt.
                        Verlust bei Bank A gemacht, dann muss ich doch von den 9090 Euro gezahlten Steuern was zurück erhalten.

                        Ich will nicht mehr zurück was bezahlt wurde, sondern das
                        Ich möchte aber einfach zu viel gezahlte Steuer zurück.

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Schau dir die Abrechnungstabelle am Anfang der Steuerberechnung an, dann siehst du, dass dort die abgeführte Kapitalertragsteuer einbezogen ist,

                          Wenn du noch den Wert aus Zeile 16 angibst, kann man den Fall korrekt nachstellen.
                          Versteh ich nicht ganz.
                          Kann man nicht die von den beiden Depotbanken erhaltenen Steuerbescheinigungen mit den dort angegebenen Beträgen und Zeilen Nr. eingeben?

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                            #14
                            Versteh ich nicht ganz.
                            Was ist daran nicht zu verstehen ? Die erste Zeile der Abrechnungstabelle enthält die festgesetzte Steuer inklusive Kapitalertragsteuer.

                            Davon werden in der zweiten Zeile einbehaltene Lohnsteuern abgezogen. In der dritten Zeile werden die einbehaltenen Kapitalertragsteuern

                            abgezogen. In der 4. Zeile steht dann der Saldo. Wenn der negativ ist, ergibt das eine Steuererstattung. Wie viel davon auf die Kapitalertragsteuer

                            entfällt, sieht man in der Abrechnungstabelle nicht, in der Steuerberechnung wird aber die festgesetzte Steuer nach § 32d sehr wohl ausgewiesen.

                            Bei mir sind das nach deinen Angaben bei Kapitaleinkünften von 16.326,00 € insgesamt 3.830,00 € Einkommensteuer zuzüglich 210,65 € Soli.

                            Das musst du manuell von den von der Bank einbehaltenen Steuern abziehen, dann kennst du deinen Erstattungsanteil nach § 32d EStG.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Ich glaube es liegt ein Missverständnis vor.
                              Niemand zahlt doch Einkommensteuer auf Kapitalerträge. Sondern es ist doch die pauschale Kapitalertragssteuer. Oder liege ich falsch?

                              Ich möchte einfach nur den Verlust und Gewinn zweiter Depot Banken ausgleichen.

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