Hallo zusammen,
ich habe bei Bank A den Verlustverrechnungstopf für 2021 "leeren" lassen, damit ich den Verlust mit Aktiengewinnen von Bank B verrechnen lassen, mit der Idee, die gezahlte Kapitalertragssteuer zurück zu holen.
Ich habe beide Steuerbescheinigungen vorliegen.
Wenn ich aber ganz stur die Werte von der Erklärung eintrage
z.B.
Zeile 7: 10.000,- Kapitalertrag
Zeile 35: 2.500 ,- Kapitalertragssteuer
Zeile 13: 2500,- Verlust
Zeile 15: 2500,- Verlust
dann sieht es bei der Berechnung der Steuer so aus, als hätte ich ja immer noch 7500 Euro plus gemacht. Muss man die die 10.000 Euro aus Zeile 7 in der zweiten Spalte korrigieren? Mit dem Wert 0? Weil darauf habe ich ja die Steuer schon gezahlt?
Grüße,
Hanny
ich habe bei Bank A den Verlustverrechnungstopf für 2021 "leeren" lassen, damit ich den Verlust mit Aktiengewinnen von Bank B verrechnen lassen, mit der Idee, die gezahlte Kapitalertragssteuer zurück zu holen.
Ich habe beide Steuerbescheinigungen vorliegen.
Wenn ich aber ganz stur die Werte von der Erklärung eintrage
z.B.
Zeile 7: 10.000,- Kapitalertrag
Zeile 35: 2.500 ,- Kapitalertragssteuer
Zeile 13: 2500,- Verlust
Zeile 15: 2500,- Verlust
dann sieht es bei der Berechnung der Steuer so aus, als hätte ich ja immer noch 7500 Euro plus gemacht. Muss man die die 10.000 Euro aus Zeile 7 in der zweiten Spalte korrigieren? Mit dem Wert 0? Weil darauf habe ich ja die Steuer schon gezahlt?
Grüße,
Hanny
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