Hallo, vielleicht kann mir jemand hier helfen.
Zu meinem Problem in der Anlage EÜR:
Mein Fahrzeug ist im Betriebsvermögen und führe auch ein Fahrtenbuch. Meine Privatnutzung hab ich eingetragen. Nun zu den jeweiligen Fahrtkosten in den Betriebsausgaben für Zeile 83 & 85-86.
Ich habe hierbei keine richtige erste Betriebsstätte, sondern mehrere Lager, die ich anfahre (hierbei jeweils nur eine am Tag) und dann weiter zum Kunden. Hierbei fahre ich an unterschiedlichen Betriebsstätten an unterschiedlichen Tagen an und bleibe dort ca. 10 min.
Wo genau muss ich meine dienstlichen Kilometer aus dem Fahrtenbuch hinzurechnen oder die jeweiligen Geschäfts Km zu den jeweiligen Lager. Für mich macht es keinen Sinn diese in die Zeile 85 - 86 einzutragen, da ich ja keine konkrete Betriebsstätte einbinde.
Muss ich diese jeweiligen Kosten daher in Zeile 83 eintragen oder sind die tatsächlichen Kosten jeweils nur für die öffentliche Fahrten dort einzutragen. Habe auch online gelesen, dass es die Reiskosten sein können, finde aber hierzu keine Zeile in der Anlage. (Kann auch sein das ich Blind bin)
Wenn ich die tatsächlichen Fahrtkosten in Zeile 83 eintragen darf, darf ich doch nicht nochmal die Reparatur, Inspektion oder Tankkosten eintragen, weil es doch nochmal verbucht wird oder versteh ich das komplett falsch.
Ich hoffe ich konnte es einigermaßen verständliche erklären. Bei Rückfragen melde ich mich.
MfG
Zu meinem Problem in der Anlage EÜR:
Mein Fahrzeug ist im Betriebsvermögen und führe auch ein Fahrtenbuch. Meine Privatnutzung hab ich eingetragen. Nun zu den jeweiligen Fahrtkosten in den Betriebsausgaben für Zeile 83 & 85-86.
Ich habe hierbei keine richtige erste Betriebsstätte, sondern mehrere Lager, die ich anfahre (hierbei jeweils nur eine am Tag) und dann weiter zum Kunden. Hierbei fahre ich an unterschiedlichen Betriebsstätten an unterschiedlichen Tagen an und bleibe dort ca. 10 min.
Wo genau muss ich meine dienstlichen Kilometer aus dem Fahrtenbuch hinzurechnen oder die jeweiligen Geschäfts Km zu den jeweiligen Lager. Für mich macht es keinen Sinn diese in die Zeile 85 - 86 einzutragen, da ich ja keine konkrete Betriebsstätte einbinde.
Muss ich diese jeweiligen Kosten daher in Zeile 83 eintragen oder sind die tatsächlichen Kosten jeweils nur für die öffentliche Fahrten dort einzutragen. Habe auch online gelesen, dass es die Reiskosten sein können, finde aber hierzu keine Zeile in der Anlage. (Kann auch sein das ich Blind bin)
Wenn ich die tatsächlichen Fahrtkosten in Zeile 83 eintragen darf, darf ich doch nicht nochmal die Reparatur, Inspektion oder Tankkosten eintragen, weil es doch nochmal verbucht wird oder versteh ich das komplett falsch.
Ich hoffe ich konnte es einigermaßen verständliche erklären. Bei Rückfragen melde ich mich.
MfG
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