Krankenkasse Bonusprogramm - welche Zeile? Belegeinreichung?

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  • Steuerbar
    Benutzer
    • 21.04.2012
    • 37

    #1

    Krankenkasse Bonusprogramm - welche Zeile? Belegeinreichung?

    Hallo,

    ich habe 2021 am Bonusprogramm meiner Krankenkasse teilgenommen und mir wurden 130 € überwiesen.

    Weiterhin habe ich dafür eine Bescheinigung der Kasse erhalten.

    Der Betrag wurde durch die Kasse anscheinend dem Finanzamt bereits im Januar 2022 mittels Steueridentifikationsnummer gemeldet.

    Weiterhin der Hinweis: "Dank des Bürgerentlastungsgesetzes können Sie Ihre gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Vorsorgeaufwendungen bei Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dazu reichen Sie einfach die beiliegende Bescheinigung mit Ihrer Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt ein."

    Was mache ich nun? Ich habe ja Geld erhalten, nicht zusätzlich zahlen müssen. In dem Sinne ja keine Entlastung für mich :-)

    In welcher Zeile gebe ich die 130 € an?

    Muss der Beleg (formlos, ohne Logo der Kasse, ohne jegliche Kontaktdetails) tatsächlich eingereicht werden?

    Danke!
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Über das Suchfeld rechts oben habe ich u. a. folgenden Treffer erzielt: https://forum.elster.de/anwenderforu...e-bonuszahlung

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    • Steuerbar
      Benutzer
      • 21.04.2012
      • 37

      #3
      Da finde ich Zeile 16 Vorsorgeaufwand, aber auch das hier:
      Bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse eine Prämie oder einen Bonus, müssen Sie die Summe bis 150 Euro nicht in der Steuererklärung angeben.


      Jetzt bin ich total verwirrt

      Meine Kasse deklariert das auf der Bescheinigung pauschal als "Erstattete Beiträge zur KV".

      Ich "muss" es anscheinend angeben, auch wenn einzelne Punkte des Bonusprogramms anscheinend gar nix mit einer Erstattung gezahlter Beiträge zu tun haben :-(

      Kann ich dann wenigstens davon ausgehen, dass mir das Finanzamt nicht evtl. 130 € doppelt anrechnet? Sprich meine Angabe und die eingereichte Meldung der Kasse?

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      • multi
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2018
        • 4263

        #4
        Bonuszahlungen sind entweder eine Leistung der Krankenkasse, z.B. ein Zuschuss zur Zahnreinigung, oder eine Erstattung von Beiträgen, z.b. für Nichtrauchen. Letztere werden von der Krankenkasse übermittelt und sind auch einzutragen und würden grundsätzlich die absetzbaren Beiträge senken.

        Allerdings geht das FA zur Vereinfachung neuerdings davon aus, dass es sich bis 150€ grundsätzlich um Erstattung von Leistungen handelt.
        Zuletzt geändert von multi; 26.04.2022, 16:18.

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        • FIGUL
          Neuer Benutzer
          • 05.03.2012
          • 8544

          #5
          Zitat von multi Beitrag anzeigen
          Bonuszahlungen sind entweder eine Leistung der Krankenkasse, z.B. ein Zuschuss zur Zahnreinigung, oder eine Erstattung von Beiträgen, z.b. für Nichtrauchen. Letztere werden von der Krankenkasse übermittelt und sind auch einzutragen und würden grundsätzlich die absetzbaren Beiträge senken.

          Allerdings geht das FA zur Vereinfachung neuerdings davon aus, dass es sich bis 150€ grundsätzlich um Erstattung von Leistungen handelt.
          Hallo,

          Erstattungen von Leistungen????
          Ich meine, es handelt sich um Erstattungen von Beiträgen
          Gruß FIGUL

          Kommentar

          • multi
            Erfahrener Benutzer
            • 03.01.2018
            • 4263

            #6
            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
            Ich meine, es handelt sich um Erstattungen von Beiträgen
            Nein, eben nicht, sondern bis 150€ grundsätzlich Leistungen und damit nicht steuerbar.

            Kommentar

            • FIGUL
              Neuer Benutzer
              • 05.03.2012
              • 8544

              #7
              Zitat von multi Beitrag anzeigen

              Nein, eben nicht, sondern bis 150€ grundsätzlich Leistungen und damit nicht steuerbar.
              Hallo,

              Ich versuche mal mit Logik daran zu gehen.
              Ich kann niemals eine Leistung erstaattet bekommen
              Es kann nur der Betrag für eine nicht ausgeführte Leistung erstattet werden
              In Zeile 14 steht als Erläuterungstext dazu:
              Von der Kranken- und / oder sozialen Pflegeversicherung erstattete Beiträge
              Gruß FIGUL

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              • Steuerbar
                Benutzer
                • 21.04.2012
                • 37

                #8
                Zitat von multi Beitrag anzeigen

                Nein, eben nicht, sondern bis 150€ grundsätzlich Leistungen und damit nicht steuerbar.
                Komisch, bei mir wird knapp 35 € mehr Steuer fällig, wenn ich meine 130 € in Zeile 14 eintrage...

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45927

                  #9
                  Komisch, bei mir wird knapp 35 € mehr Steuer fällig, wenn ich meine 130 € in Zeile 14 eintrage...
                  Komisch ist das nicht, dass das Steuerberechnungsmodul von einer Beitragserstattung ausgeht. So hast du den Betrag ja auch erklärt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  • Steuerbar
                    Benutzer
                    • 21.04.2012
                    • 37

                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Komisch ist das nicht, dass das Steuerberechnungsmodul von einer Beitragserstattung ausgeht. So hast du den Betrag ja auch erklärt.
                    Schrieb User multi hier nicht, dass bis 150 € nix steuerbar ist?!

                    Was passiert jetzt eigentlich, wenn ich "vergesse" die 130€ einzutragen? Dem FA liegt die Summe ja eh vor, es wird sicher "automatisch" dran denken oder?

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                    • Charlie24
                      Erfahrener Benutzer
                      • 14.03.2014
                      • 45927

                      #11
                      Schrieb User multi hier nicht, dass bis 150 € nix steuerbar ist?!
                      Woher soll das Steuerberechnungsmodul von Mein ELSTER das denn wissen ? Hier noch ein Link zum aktuellen Stand:

                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      • FIGUL
                        Neuer Benutzer
                        • 05.03.2012
                        • 8544

                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Woher soll das Steuerberechnungsmodul von Mein ELSTER das denn wissen ? Hier noch ein Link zum aktuellen Stand:

                        https://www.test.de/Krankenkassen-Bo...sen-5071136-0/
                        Hallo,

                        nur so nebenbei: Das Modul weiss gar nichts , es hat ja auch kein Gehirn.
                        Aber die Entwickler von dem ganzen Schrott.
                        Ich will der Finanzbürokratie nichts unterstellen, aber es würde mich schon interessieren, ob die Berechnung seitens des FA korrekt ist
                        oder gerne ein zusätzlicher Obolus einkassiert wird.
                        Irgendwie muss ja bei CUM-CUM und CUM-EX der SChaden verringert werden
                        Gruß FIGUL

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                        • Steuerbar
                          Benutzer
                          • 21.04.2012
                          • 37

                          #13
                          "Steuerzahler muss eigenen Aufwand haben"

                          Den habe ich natürlich nicht, wenn ich nur mal die Zähne durchsehen lassen, impfen gehe, nicht rauche usw.

                          Also gebe ich in der Zeile vorsichtshalber NICHTS an und lasse das FA den Betrag automatisch abziehen, damit nix evtl. doppelt abgezogen wird.

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                          • Charlie24
                            Erfahrener Benutzer
                            • 14.03.2014
                            • 45927

                            #14
                            Also gebe ich in der Zeile vorsichtshalber NICHTS an
                            Darauf läuft es bei diesen Bonusprogrammen wohl hinaus. Nach der Randziffer 89b des BMF-Schreibens vom 16.12.2021 müsste

                            ein Betrag von 130,00 € gemäß der neuen Vereinfachungsregel als Leistung behandelt werden, nachdem es dort heißt:.

                            Aus Vereinfachungsgründen wird davon ausgegangen, dass Bonuszahlungen auf der Grundlage von § 65a SGB V bis zur Höhe von 150 Euro
                            pro versicherte Person Leistungen der GKV darstellen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar

                            • multi
                              Erfahrener Benutzer
                              • 03.01.2018
                              • 4263

                              #15
                              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                              Ich kann niemals eine Leistung erstaattet bekommen
                              Es kann nur der Betrag für eine nicht ausgeführte Leistung erstattet werden
                              Die Krankenkasse zahlt einen Bonus. Dieser Bonus kann eine Leistung sein oder eine Erstattung von Beiträgen. Das hat der BFH schon seit einiger Zeit so entschieden, ohne dich nach deiner Logik zu fragen. Neu ist nur die Vereinfachungsregelung von 150€.
                              Charlie24 hat es verstanden.

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