Hallo,
ich habe 2021 am Bonusprogramm meiner Krankenkasse teilgenommen und mir wurden 130 € überwiesen.
Weiterhin habe ich dafür eine Bescheinigung der Kasse erhalten.
Der Betrag wurde durch die Kasse anscheinend dem Finanzamt bereits im Januar 2022 mittels Steueridentifikationsnummer gemeldet.
Weiterhin der Hinweis: "Dank des Bürgerentlastungsgesetzes können Sie Ihre gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Vorsorgeaufwendungen bei Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dazu reichen Sie einfach die beiliegende Bescheinigung mit Ihrer Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt ein."
Was mache ich nun? Ich habe ja Geld erhalten, nicht zusätzlich zahlen müssen. In dem Sinne ja keine Entlastung für mich :-)
In welcher Zeile gebe ich die 130 € an?
Muss der Beleg (formlos, ohne Logo der Kasse, ohne jegliche Kontaktdetails) tatsächlich eingereicht werden?
Danke!
ich habe 2021 am Bonusprogramm meiner Krankenkasse teilgenommen und mir wurden 130 € überwiesen.
Weiterhin habe ich dafür eine Bescheinigung der Kasse erhalten.
Der Betrag wurde durch die Kasse anscheinend dem Finanzamt bereits im Januar 2022 mittels Steueridentifikationsnummer gemeldet.
Weiterhin der Hinweis: "Dank des Bürgerentlastungsgesetzes können Sie Ihre gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Vorsorgeaufwendungen bei Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dazu reichen Sie einfach die beiliegende Bescheinigung mit Ihrer Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt ein."
Was mache ich nun? Ich habe ja Geld erhalten, nicht zusätzlich zahlen müssen. In dem Sinne ja keine Entlastung für mich :-)
In welcher Zeile gebe ich die 130 € an?
Muss der Beleg (formlos, ohne Logo der Kasse, ohne jegliche Kontaktdetails) tatsächlich eingereicht werden?
Danke!
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