Arbeitnehmer-/Werbungskosten-Pauschbetrag im Jahr der Pensionierung

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  • Faithfull
    Neuer Benutzer
    • 28.04.2022
    • 5

    #1

    Arbeitnehmer-/Werbungskosten-Pauschbetrag im Jahr der Pensionierung

    Hallo zusammen!

    Mir ist klar, dass Versorgungsempfängern in aller Regel anstelle des Arbeitnehmer-Pauschbetrages nur der erheblich niedrigere Werbungskosten-Pauschbetrag zusteht (und dass letzterer im Jahr der Pensionierung netterweise nicht zeitanteilig gekürzt wird); Versorgungsempfänger, die nebenher noch arbeiten, können aber beide Pauschbeträge beanspruchen. - Was mir aber nicht einleuchtet:

    Auch während der Monate vor der Pensionierung ist man doch noch Arbeitnehmer - und da sollte der Arbeitnehmer-Pauschbetrag doch - wenigstens zeitanteilig - zustehen!? ELSTER berücksichtigt aber (nur) die tatsächlich angefallenen Werbungskosten, d.h. stockt diese nicht auf den zeitanteiligen Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf. Ist das so richtig?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    ELSTER berücksichtigt aber (nur) die tatsächlich angefallenen Werbungskosten,
    Wie hoch sind diese Werbungskosten denn konkret ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Faithfull
      Neuer Benutzer
      • 28.04.2022
      • 5

      #3
      Oh, vorschnell gepostet - ich hatte ein falsches Feld befüllt - ich bitte vielmals um Verzeihung!

      Jetzt wird sogar der volle Arbeitnehmer-Pauschbetrag berücksichtigt :-)

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45933

        #4
        Jetzt wird sogar der volle Arbeitnehmer-Pauschbetrag berücksichtigt :-)
        Was auch korrekt ist. Da wird nicht monatsweise gerechnet.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • Picard777
          Erfahrener Benutzer
          • 02.05.2006
          • 7872

          #5
          Jep. Die Regelung lautet, dass ein Pauschbetrag bis höchstens zur Höhe der jeweiligen Einnahmen oder die höheren tatsächlichen Werbungskosten angesetzt werden. Wenn im Arbeitslohn auch Versorgungsbezüge sind, wird das aufgeteilt. Beispiel:

          Arbeitslohn insgesamt 2.000 €, davon 50 € Versorgungsbezug, "normale" tatsächliche Werbungskosten 800 €, tatsächliche Werbungskosten bei Versorgungsbezügen 70 €.

          Ergebnis:

          Normaler Arbeitslohn 1.950 €, also Pauschbetrag hierfür 1.000 €, der auch angesetzt wird, da die tatsächlichen Werbungskosten mit 800 € niedriger.
          Versorgungsbezug 50 €, also Pauschbetrag nicht 102 €, sondern auf 50 € gedeckelt, aber Ansatz der tatsächlichen Werbungskosten von 70 €, da die höher sind.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          • Faithfull
            Neuer Benutzer
            • 28.04.2022
            • 5

            #6
            Ganz herzlichen Dank für die Hilfe!

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