Hallo zusammen!
Mir ist klar, dass Versorgungsempfängern in aller Regel anstelle des Arbeitnehmer-Pauschbetrages nur der erheblich niedrigere Werbungskosten-Pauschbetrag zusteht (und dass letzterer im Jahr der Pensionierung netterweise nicht zeitanteilig gekürzt wird); Versorgungsempfänger, die nebenher noch arbeiten, können aber beide Pauschbeträge beanspruchen. - Was mir aber nicht einleuchtet:
Auch während der Monate vor der Pensionierung ist man doch noch Arbeitnehmer - und da sollte der Arbeitnehmer-Pauschbetrag doch - wenigstens zeitanteilig - zustehen!? ELSTER berücksichtigt aber (nur) die tatsächlich angefallenen Werbungskosten, d.h. stockt diese nicht auf den zeitanteiligen Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf. Ist das so richtig?
Mir ist klar, dass Versorgungsempfängern in aller Regel anstelle des Arbeitnehmer-Pauschbetrages nur der erheblich niedrigere Werbungskosten-Pauschbetrag zusteht (und dass letzterer im Jahr der Pensionierung netterweise nicht zeitanteilig gekürzt wird); Versorgungsempfänger, die nebenher noch arbeiten, können aber beide Pauschbeträge beanspruchen. - Was mir aber nicht einleuchtet:
Auch während der Monate vor der Pensionierung ist man doch noch Arbeitnehmer - und da sollte der Arbeitnehmer-Pauschbetrag doch - wenigstens zeitanteilig - zustehen!? ELSTER berücksichtigt aber (nur) die tatsächlich angefallenen Werbungskosten, d.h. stockt diese nicht auf den zeitanteiligen Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf. Ist das so richtig?
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