Hallo,
ich habe jetzt nach mehreren Monaten meine Steuernummer erst erhalten und die Zugangsdaten für Elster-Umsatzsteuervoranmeldung und muss rückwirkend noch im April jetzt die Daten erfassen, um die Vorsteuer wiederzubekommen. Ausgangsrechnungen habe ich im zu meldenden Zeitraum noch nicht, nur Eingangsrechnungen.
Bei Rechnungen aus Deutschland ist mir das Formular soweit klar, nur nicht bei Eingangsrechnungen aus dem Ausland, weil das sowohl Punkt 4 "innergemeinschaftlicher Erwerb" sein kann oder auch Punkt 7 "Abziehbare Vorsteuerbeträge" - hier gibt es auch Möglichkeiten, EU-Rechnungen zu erfassen. Was genau ist der Unterschied, was man bei 4 und was bei 7 einträgt, was Auslandsrechnungen betrifft?
Folgende Eingangsrechnungen habe ich konkret:
- Rechnung von Bank mit Sitz in Niederlande mit Gebühren für Auslandszahlung (mit Ust 19 %)
- Rechnung für Dienstleistung (Grafikarbeit) aus Irland (Dublin=EU) (mit Ust 19 %)
- Rechnung aus Nicht-EU-Ausland für Grafikarbeit (ohne Ust, laut Zoll keine Ust auf Dienstleistungen aus Nicht-EU-Ländern, nur wenn es Waren wären, müsste ich das noch nachzahlen) Muss ich die Rechnung trotzdem irgendwo separat erfassen oder mit in einer Summe oder ganz weglassen?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße ins Forum!
ich habe jetzt nach mehreren Monaten meine Steuernummer erst erhalten und die Zugangsdaten für Elster-Umsatzsteuervoranmeldung und muss rückwirkend noch im April jetzt die Daten erfassen, um die Vorsteuer wiederzubekommen. Ausgangsrechnungen habe ich im zu meldenden Zeitraum noch nicht, nur Eingangsrechnungen.
Bei Rechnungen aus Deutschland ist mir das Formular soweit klar, nur nicht bei Eingangsrechnungen aus dem Ausland, weil das sowohl Punkt 4 "innergemeinschaftlicher Erwerb" sein kann oder auch Punkt 7 "Abziehbare Vorsteuerbeträge" - hier gibt es auch Möglichkeiten, EU-Rechnungen zu erfassen. Was genau ist der Unterschied, was man bei 4 und was bei 7 einträgt, was Auslandsrechnungen betrifft?
Folgende Eingangsrechnungen habe ich konkret:
- Rechnung von Bank mit Sitz in Niederlande mit Gebühren für Auslandszahlung (mit Ust 19 %)
- Rechnung für Dienstleistung (Grafikarbeit) aus Irland (Dublin=EU) (mit Ust 19 %)
- Rechnung aus Nicht-EU-Ausland für Grafikarbeit (ohne Ust, laut Zoll keine Ust auf Dienstleistungen aus Nicht-EU-Ländern, nur wenn es Waren wären, müsste ich das noch nachzahlen) Muss ich die Rechnung trotzdem irgendwo separat erfassen oder mit in einer Summe oder ganz weglassen?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße ins Forum!
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