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1. Umsatzsteuervoranmeldung ELSTER - Auslands-Eingangsrechnungen wohin schreiben?

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    1. Umsatzsteuervoranmeldung ELSTER - Auslands-Eingangsrechnungen wohin schreiben?

    Hallo,

    ich habe jetzt nach mehreren Monaten meine Steuernummer erst erhalten und die Zugangsdaten für Elster-Umsatzsteuervoranmeldung und muss rückwirkend noch im April jetzt die Daten erfassen, um die Vorsteuer wiederzubekommen. Ausgangsrechnungen habe ich im zu meldenden Zeitraum noch nicht, nur Eingangsrechnungen.
    Bei Rechnungen aus Deutschland ist mir das Formular soweit klar, nur nicht bei Eingangsrechnungen aus dem Ausland, weil das sowohl Punkt 4 "innergemeinschaftlicher Erwerb" sein kann oder auch Punkt 7 "Abziehbare Vorsteuerbeträge" - hier gibt es auch Möglichkeiten, EU-Rechnungen zu erfassen. Was genau ist der Unterschied, was man bei 4 und was bei 7 einträgt, was Auslandsrechnungen betrifft?

    Folgende Eingangsrechnungen habe ich konkret:
    - Rechnung von Bank mit Sitz in Niederlande mit Gebühren für Auslandszahlung (mit Ust 19 %)
    - Rechnung für Dienstleistung (Grafikarbeit) aus Irland (Dublin=EU) (mit Ust 19 %)
    - Rechnung aus Nicht-EU-Ausland für Grafikarbeit (ohne Ust, laut Zoll keine Ust auf Dienstleistungen aus Nicht-EU-Ländern, nur wenn es Waren wären, müsste ich das noch nachzahlen) Muss ich die Rechnung trotzdem irgendwo separat erfassen oder mit in einer Summe oder ganz weglassen?

    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße ins Forum!

    #2
    Welchen Status hast du denn umsatzsteuerrechtlich ? Kleinunternehmer nach § 19 UStG oder Regelbesteuerung ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich habe die Regelbesteuerung.

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        #4
        Zitat von Schneeglöckchen Beitrag anzeigen
        Was genau ist der Unterschied, was man bei 4 und was bei 7 einträgt
        Innergemeinschaftliche Erwerbe durch Unternehmer müssen grundsätzlich im Inland versteuert werden. Also muss man sie als Erwerb erklären. Soweit man zum Vorsteuerabzug berechtigt ist ist auch eine entsprechende Eintragung bei den Vorsteuerbeträgen zu machen.

        Zitat von Schneeglöckchen Beitrag anzeigen
        - Rechnung von Bank mit Sitz in Niederlande mit Gebühren für Auslandszahlung (mit Ust 19 %)
        - Rechnung für Dienstleistung (Grafikarbeit) aus Irland (Dublin=EU) (mit Ust 19 %)
        Deutsche Umsatzsteuer kann ganz normal als Vorsteuer abgezogen werden.

        Zitat von Schneeglöckchen Beitrag anzeigen
        - Rechnung aus Nicht-EU-Ausland für Grafikarbeit
        Umsätze die nach § 13b zu versteuern sind gehören auf Seite 5 der Umsatzsteuer-Voranmeldung.

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Welchen Status hast du denn umsatzsteuerrechtlich ? Kleinunternehmer nach § 19 UStG oder Regelbesteuerung ?
          Das ergibt sich doch aus der Frage:


          [QUOTE=Schneeglöckchen;n383187]Bei Rechnungen aus Deutschland ist mir das Formular soweit klar, nur nicht bei Eingangsrechnungen aus dem Ausland, weil das sowohl Punkt 4 "innergemeinschaftlicher Erwerb" sein kann oder auch Punkt 7 "Abziehbare Vorsteuerbeträge"

          Kommentar


            #6
            Das ergibt sich doch aus der Frage:
            Ich habe lieber nachgefragt, weil ich schon die Klammerzusätze (mit Ust 19%) nicht auf Anhieb verstanden habe.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Was genau schreibt man dann bei Punkt 4 und 7 (EU-Bezug) rein? Wo ist der Unterschied zu 5? Mit reverse charge hab ich mich noch nicht befasst. Hatte gehofft, man kann das einfach alles in einer Summe schreiben.

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                #8
                Auf Seite 4 sind die innergemeinschaftlichen Erwerbe zu erklären. Das sind also keine Dienstleistungen, sondern Lieferungen, die man erhält, und zwar immer aus anderen EU-Staaten. Aber da hast Du ja offenbar keine.

                Auf Seite 7 sind die abziehbaren Vorsteuerbeträge einzutragen, egal wie die entstanden sind.

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                  #9
                  Danke, 4 hab ich jetzt verstanden, aber den Unterschied von 5 und 7 (bei 7 die EU-Zeilen) leider immer noch nicht. Hat das was damit zu tun, ob die EU-Eingangsrechnung 19% deutsche Steuer enthält oder die Steuer des Landes?

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                    #10
                    Laut Youtube Tutorials ist 5 für Beratung, was es bei mir nicht ist (Dienstleistung).

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                      #11
                      Zitat von Schneeglöckchen Beitrag anzeigen
                      Unterschied von 5 und 7 (bei 7 die EU-Zeilen)
                      Seite 5 sind Umsätze nach § 13b, also Leistungsempfänger als Steuerschuldner. Es geht hier wie auch bei Seite 4 nicht um den Vorsteuerabzug sondern um die Versteuerung. Deine EU-Dienstleister haben aber ja deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen.

                      In Seite 7 kommt dann u. a. die daraus errechnete Umsatzsteuer, soweit man dafür zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Ich habe lieber nachgefragt, weil ich schon die Klammerzusätze (mit Ust 19%) nicht auf Anhieb verstanden habe.
                        Die 19% Ust ist auf beiden EU-Eingangsrechnungen drauf. Nur die aus dem Nicht-EU-Land ist ohne. Und es ist auch nichts vermerkt mit reverse charge, falls das draufsein müsste.

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                          #13
                          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                          Seite 5 sind Umsätze nach § 13b, also Leistungsempfänger als Steuerschuldner. Es geht hier wie auch bei Seite 4 nicht um den Vorsteuerabzug sondern um die Versteuerung. Deine EU-Dienstleister haben aber ja deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen.

                          In Seite 7 kommt dann u. a. die daraus errechnete Umsatzsteuer, soweit man dafür zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
                          Also trage ich diese Rechnungen sowohl bei 5 und bei 7 ein? Verstehe ich das richtig?

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                            #14
                            Ja, genau.

                            Andere Länder haben evtl. andere Vorschriften über die Pflichtangaben auf der Rechnung.

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                              #15
                              Danke. Muss ich die Nicht-EU-Auslands-Eingangsrechnung noch erfassen/erwähnen? (Dienstleistung-Grafikarbeit, nicht zollpflichtig, ohne Steuer)

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