1. Umsatzsteuervoranmeldung ELSTER - Auslands-Eingangsrechnungen wohin schreiben?

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  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15394

    #16
    Ja, natürlich. Die EU-Rechnungen mit deutscher Umsatzsteuer gehören nicht zu den 13b-Umsätzen!

    Kommentar

    • Schneeglöckchen
      Neuer Benutzer
      • 29.04.2022
      • 11

      #17
      Also nur bei 7? Und wo muss die Nicht-EU-ER Dienstleistung ohne Steuer genau hin?

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15394

        #18
        Das hatten wir schon:

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Umsätze die nach § 13b zu versteuern sind gehören auf Seite 5 der Umsatzsteuer-Voranmeldung.

        Kommentar

        • Schneeglöckchen
          Neuer Benutzer
          • 29.04.2022
          • 11

          #19
          5 hatte ich als innergemeinschaftlich also nur EU verstanden, die eine Rechnung ohne Steuer ist aber aus Drittland, nicht EU.

          Kommentar

          • L. E. Fant
            Erfahrener Benutzer
            • 20.09.2013
            • 15394

            #20
            Für Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers gibt es dort nur eine Zeile.

            Kommentar

            • Schneeglöckchen
              Neuer Benutzer
              • 29.04.2022
              • 11

              #21
              Übriges Gemeinschaftsgebiet verstehe ich als EU?

              Bei der Nicht-EU-Rechnung schulde ich keine Steuer, die ist laut Zoll Steuerfrei wegen Dienstleistung. Daher ist sie meiner Ansicht nach bei 5 falsch, weil es da ja um Besteuerung geht, das ich was nachzahlen muss. Aber laut Zoll muss ich das bei der Rechnung nicht, weil keine Ware.

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              • L. E. Fant
                Erfahrener Benutzer
                • 20.09.2013
                • 15394

                #22
                Vielleicht hat ja der Zoll nur gemeint dass er für Dienstleistungen nicht zuständig ist.

                Egal. Du musst die Steuererklärungen zutreffend ausfüllen. Vielleicht bist Du ja auch zum Vorsteuerabzug berechtigt. Aber Steuerrecht ist nicht Thema dieses Forums.

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