Ja, natürlich. Die EU-Rechnungen mit deutscher Umsatzsteuer gehören nicht zu den 13b-Umsätzen!
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
1. Umsatzsteuervoranmeldung ELSTER - Auslands-Eingangsrechnungen wohin schreiben?
Einklappen
X
-
Das hatten wir schon:
Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenUmsätze die nach § 13b zu versteuern sind gehören auf Seite 5 der Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Kommentar
-
Übriges Gemeinschaftsgebiet verstehe ich als EU?
Bei der Nicht-EU-Rechnung schulde ich keine Steuer, die ist laut Zoll Steuerfrei wegen Dienstleistung. Daher ist sie meiner Ansicht nach bei 5 falsch, weil es da ja um Besteuerung geht, das ich was nachzahlen muss. Aber laut Zoll muss ich das bei der Rechnung nicht, weil keine Ware.
Kommentar
Kommentar