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Grundsteuerbescheid für meine Eltern 84 Jahre

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    #16
    Uff, Danke,, habe es hinbekommen :-)

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      #17
      Ich hänge mich hier mal noch mit einer weiteren Frage dran.
      Bin momentan noch etwas am Rätseln, wie es sich mit Punkt 7, der empfangsberechtigten Person bzw. der Empfangsvollmacht verhält.
      So wie ich bisher gedacht habe, tritt man gegenüber dem Finanzamt als reiner Übermittler der Daten auf, wenn man die Grundsteuerdaten für seine Eltern übermittelt. Wenn man nun also das Kapitel 7 mit der Bevollmächtigung komplett leer lässt, in welcher Form und wohin werden dann Daten geschickt ? Schickt das FA dann alles in Papierform oder erhält die übermittelnde Person trotzdem Daten in den Account ?
      Also bei Empfangsberechtigte Person etwas eintragen oder nicht ? Wann ist dies tatsächlich erforderlich, wenn man die Daten für seine Eltern übermittelt und mit welchen Auswirkungen ? Was ist wenn man es nicht tut ? Vorteile / Nachteile ? Bekommt der Übermittler der Daten ohne Befüllung der Vollmacht sonst gar keine Infos betreffend Eingang oder sonstigen evtl. wichtigen Infos ?

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        #18
        Im Bereich Grundsteuer werden weder Bescheiddaten noch elektronische Bescheide bereitgestellt. Wenn kein Empfangsbevollmächtigter

        angegeben wird, geht der Papierbescheid an die Eltern, der Datenübermittler wird da nicht benachrichtigt.

        Nur die erfolgreiche Übermittlung wird bescheinigt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Der Bescheid kommt per Post, nicht an den Übermittler. Der bekommt nur das Übermittlungsprotokoll in sein Postfach, und so er für einen anderen übermittelt und daher nach AO verpflichtet ist, demjenigen die übermittelten Daten zukommen zu lassen, sollte er das entsprechend weitergeben.

          Mit der Empfangsvollmacht hat das nichts zu tun. Die ist dafür da, wenn der Bescheid an jemand anderen geschickt werden soll. Z.B. ist eine Verwandte von mir im Pflegeheim und die Bescheide lässt sie an die Tochter schicken. Bei Grundstücksgemeinschaften o.ä. wird das FA in der Regel auf der Benennung einer für den Empfang bevollmächtigten Person bestehen.

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            #20
            Hallo, ich habe da mal eine Frage:
            Meine Schwiegereltern haben ein anderes zuständiges Finanzamt (aber auch in Niedersachsen)
            Ist das ein Problem, bzw. kann man das irgendwo angeben zu welchem Finanzamt die Erklärung hin geht, wenn ich die über meinen Account in Elster ausfülle mit deren Aktenzeichen?

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              #21
              ... wenn ich die über meinen Account in Elster ausfülle mit deren Aktenzeichen?
              Das Aktenzeichen reicht, es sorgt dafür, dass die Erklärung beim zuständigen Finanzamt ankommt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #22
                Das Bundesland wählst du ja beim Start aus und die Zuleitung an das zuständige Finanzamt erfolgt automatisch über das Aktenzeichen.
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                  #23
                  Danke für die Auskunft.

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