Wenn ich den Betrag in Zeile 24 eintrage und sonst kein Feld ausfülle:
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Private Pflegeversicherung als Beamter mti freier Heilfürsorge
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Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenIch habe das schon vermutet. Was macht die Anwendung, wenn du in Zeile 23 wieder 0 einträgst ?
Merkwürdig...
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Eigentlich nicht so ganz abwegig: In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Wenn Jemand trotzdem nur Pflegepflichtversicherungsbeiträge hat, ist das in den meisten Fällen unschlüssig, Ausnahmen wie Bei Dir gibt es aber. Man hat sich dann halt wohl entschieden -weil es halt meistens falsch ist- auf eine Pflicht-Krankenversicherungsbeitrag-Eintrag zu bestehen (sonst abbruch) und nicht nur einen Hinweis genügen zu lassen.
Das selbe Spiel gibt es halt auch für Zusatzversicherungen: Es ist recht wahrscheinlich, dass Jemand mit einer Zusatzversicherung etc. eigentlich auch noch Pflichtbeiträge haben müsste, aber nicht zwingend. Daher wohl auch hier die Entscheidung dies bei einer Nichteintragung bei Pflicht-KV/-PV in einen Abbruch laufen lassen.
Sehe es doch positiv: Du bist -steuerlich- ein Exot, für Dich und nur für Dich hat man Sonderlocken gestrickt, Du bist halt einfach einmalig ! :-)Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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Zitat von Picard777 Beitrag anzeigenSehe es doch positiv: Du bist -steuerlich- ein Exot, für Dich und nur für Dich hat man Sonderlocken gestrickt, Du bist halt einfach einmalig ! :-)
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Dann kein Fehler, Erstattung wird angezeigt und ich könnte elektronisch übermitteln.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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