Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Private Pflegeversicherung als Beamter mti freier Heilfürsorge

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Wenn ich den Betrag in Zeile 24 eintrage und sonst kein Feld ausfülle:
    Ich habe das schon vermutet. Was macht die Anwendung, wenn du in Zeile 23 wieder 0 einträgst ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #17
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Ich habe das schon vermutet. Was macht die Anwendung, wenn du in Zeile 23 wieder 0 einträgst ?
      Dann kein Fehler, Erstattung wird angezeigt und ich könnte elektronisch übermitteln.

      Merkwürdig...

      Kommentar


        #18
        Eigentlich nicht so ganz abwegig: In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Wenn Jemand trotzdem nur Pflegepflichtversicherungsbeiträge hat, ist das in den meisten Fällen unschlüssig, Ausnahmen wie Bei Dir gibt es aber. Man hat sich dann halt wohl entschieden -weil es halt meistens falsch ist- auf eine Pflicht-Krankenversicherungsbeitrag-Eintrag zu bestehen (sonst abbruch) und nicht nur einen Hinweis genügen zu lassen.

        Das selbe Spiel gibt es halt auch für Zusatzversicherungen: Es ist recht wahrscheinlich, dass Jemand mit einer Zusatzversicherung etc. eigentlich auch noch Pflichtbeiträge haben müsste, aber nicht zwingend. Daher wohl auch hier die Entscheidung dies bei einer Nichteintragung bei Pflicht-KV/-PV in einen Abbruch laufen lassen.

        Sehe es doch positiv: Du bist -steuerlich- ein Exot, für Dich und nur für Dich hat man Sonderlocken gestrickt, Du bist halt einfach einmalig ! :-)
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #19
          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          Sehe es doch positiv: Du bist -steuerlich- ein Exot, für Dich und nur für Dich hat man Sonderlocken gestrickt, Du bist halt einfach einmalig ! :-)
          Im Übrigen denke ich, der Vorteil des steuerlichen Exotentums, dass mangels Beiträgen zur Krankenversicherung der volle Höchstbeitrag von 1900€ für übrigen Vorsorgeaufwand anderweitig zur Verfügung steht, ist den erzwungenen Null-Eintrag wert.

          Kommentar


            #20
            Dann kein Fehler, Erstattung wird angezeigt und ich könnte elektronisch übermitteln.
            Dann mache es !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            Lädt...
            X