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Ehemann Firmenwagen, Frau eigenes Auto, kann die Autohaftpflicht da abgesetzt werden?
Haftpflichtversicherungen können unter Weitere Vorsorgeaufwendungen erfasst werden. Steuerliche Auswirkungen hat das zumeist nicht,
da die Höchstbeträge von 1.900 € (3.800 € bei Zusammenveranlagung) vielfach bereits durch die Beiträge zur KV und PV ausgeschöpft sind.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Noch eine Nachfrage. Auch wenn meine Frau nicht arbeiten geht, bzw. keine Steuern zahlt, kann sie z.B Versicherungen absetzen?
Man kann bestimmte Versicherungen steuerlich geltend machen. Dazu gehören Haftpflicht-, Risikolebens- und Unfallversicherungen aber auch
Zusatzversicherungen zur KV und zur PV. Für alle diese Versicherungen gilt der Höchstbetrag, der in eurem Fall bei 3.800 € liegtund in Abhängigkeit
von der Höhe deines Lohns bereits durch deine KV- und PV-Beiträge ausgeschöpft sein kann. Sachversicherungen kann man nicht geltend machen.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Systematisch werden die Einkünfte von Eheleuten personenbezogen ermittelt und dann zusammengerechnet, so dass sich der gemeinsame Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt. Davon werden dann u.a. die Sonderausgaben von Beiden abgezogen, d.h. nicht sie, sondern Ihr setzt ihre Haftpflicht ab.
Wenn ihr natürlich Einzelveranlagungen machen würdet, dann wäre das anders, dann müssten ihre Beiträge auch bei ihr erklärt werden. Bringt ihr aber nichts, denn wenn sie keine Einkünfte hat, wäre ihre einkommensteuer so oder so Null und Sonderausgaben sind nicht verlust(vor-/rücktrags)fähig.
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Wenn ihr natürlich Einzelveranlagungen machen würdet, ...
Was aber beim Status Hausfrau sicher unnatürlich wäre !
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Was aber beim Status Hausfrau sicher unnatürlich wäre !
"Unnatürlich" vielleicht weniger, eher in fast allen Fällen steuerlich ungünstig. Ich habe aber auch Fälle gesehen, in denen Eheleute ihe Einkünfte komplett getrennt halten wollen und das dann in Kauf nehmen. OT gesprochen für mich jetzt nicht unbedingt gerade das Muster einer Ehe, aber ist deren Sache :-)
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Ich habe aber auch Fälle gesehen, in denen Eheleute ihe Einkünfte komplett getrennt halten wollen und das dann in Kauf nehmen.
Wenn beide Einkünfte erzielen, mag das ja unter dem Aspekt der totalen Gleichberechtigung vertretbar sein, wobei mir da gleich die geplante Abschaffung der
Lohnsteuerklasse 5 einfällt, wenn aber nur einer der Ehegatten steuerpflichtige Einkünfte erzielt, ist es regelmäßig ziemlich töricht.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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