Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Ehemann Firmenwagen, Frau eigenes Auto, kann die Autohaftpflicht da abgesetzt werden?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Ehemann Firmenwagen, Frau eigenes Auto, kann die Autohaftpflicht da abgesetzt werden?

    Ehemann Firmenwagen, Frau (Hausfrau) mit eigenem Auto, kann die Autohaftpflicht von der Ehefrau abgesetzt werden?

    Danke
    Zuletzt geändert von funny; 06.05.2022, 12:16.

    #2
    Haftpflichtversicherungen können unter Weitere Vorsorgeaufwendungen erfasst werden. Steuerliche Auswirkungen hat das zumeist nicht,

    da die Höchstbeträge von 1.900 € (3.800 € bei Zusammenveranlagung) vielfach bereits durch die Beiträge zur KV und PV ausgeschöpft sind.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ja, Danke. Ich gebe jetzt mal alle meine Versicherungen an, auch wenn es noch nichts nützt, wer weiß was noch alles kommt.

      Kommentar


        #4
        Noch eine Nachfrage. Auch wenn meine Frau nicht arbeiten geht, bzw. keine Steuern zahlt, kann sie z.B Versicherungen absetzen?

        Kommentar


          #5
          Noch eine Nachfrage. Auch wenn meine Frau nicht arbeiten geht, bzw. keine Steuern zahlt, kann sie z.B Versicherungen absetzen?
          Man kann bestimmte Versicherungen steuerlich geltend machen. Dazu gehören Haftpflicht-, Risikolebens- und Unfallversicherungen aber auch

          Zusatzversicherungen zur KV und zur PV. Für alle diese Versicherungen gilt der Höchstbetrag, der in eurem Fall bei 3.800 € liegtund in Abhängigkeit

          von der Höhe deines Lohns bereits durch deine KV- und PV-Beiträge ausgeschöpft sein kann. Sachversicherungen kann man nicht geltend machen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Systematisch werden die Einkünfte von Eheleuten personenbezogen ermittelt und dann zusammengerechnet, so dass sich der gemeinsame Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt. Davon werden dann u.a. die Sonderausgaben von Beiden abgezogen, d.h. nicht sie, sondern Ihr setzt ihre Haftpflicht ab.

            Wenn ihr natürlich Einzelveranlagungen machen würdet, dann wäre das anders, dann müssten ihre Beiträge auch bei ihr erklärt werden. Bringt ihr aber nichts, denn wenn sie keine Einkünfte hat, wäre ihre einkommensteuer so oder so Null und Sonderausgaben sind nicht verlust(vor-/rücktrags)fähig.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              Wenn ihr natürlich Einzelveranlagungen machen würdet, ...
              Was aber beim Status Hausfrau sicher unnatürlich wäre !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Jetzt bin ich ein wenig schlaurer geworden , durch Euch

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Was aber beim Status Hausfrau sicher unnatürlich wäre !
                  "Unnatürlich" vielleicht weniger, eher in fast allen Fällen steuerlich ungünstig. Ich habe aber auch Fälle gesehen, in denen Eheleute ihe Einkünfte komplett getrennt halten wollen und das dann in Kauf nehmen. OT gesprochen für mich jetzt nicht unbedingt gerade das Muster einer Ehe, aber ist deren Sache :-)
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                  Kommentar


                    #10
                    Ich habe aber auch Fälle gesehen, in denen Eheleute ihe Einkünfte komplett getrennt halten wollen und das dann in Kauf nehmen.
                    Wenn beide Einkünfte erzielen, mag das ja unter dem Aspekt der totalen Gleichberechtigung vertretbar sein, wobei mir da gleich die geplante Abschaffung der

                    Lohnsteuerklasse 5 einfällt, wenn aber nur einer der Ehegatten steuerpflichtige Einkünfte erzielt, ist es regelmäßig ziemlich töricht.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Zielkonflikt. Wem es das wert ist ...
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X