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    GbRs in Elster anmelden

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Ja, natürlich !


    Nein, das musst du nicht. Das habe ich doch bereits geschrieben. Ich verwalte auch ein Vermietungsobjekt, das meiner Frau und ihrer Schwester

    gehört. Da habe ich die Einkünfte für 2021 bereits in Excel ermittelt und den hälftigen Überschussanteil meiner Frau bereits in unsere eigene

    Einkommenssteuererklärung für 2021 eingetragen. Wir selbst geben aber nicht so früh ab, weil wir ohnehin nachzahlen müssen. Meiner Schwägerin

    habe ich das Ergebnis 2021 ebenfalls bereits übermittelt. Die Feststellungserklärung für 2021 reiche ich dann Anfang April beim Finanzamt ein.

    Sollte es wirklich mal ein Abweichung zwischen dem Ergebnis der Feststellung und den von mir erklärten Anteilen geben, ist das nicht weiter

    tragisch. Das Finanzamt würde dann die Einkommensteuerbescheide von amtswegen ändern.
    Hi Charlie,
    ich bin ganz neu bei Elster. Bisher hat alles mein Steuerberater erledigt. Da es allerdings in letzter Zeit zu vielen Verzögerungen gekommen ist, möchte ich meine Steuerangelegenheiten soweit als möglich selber machen.
    Du bist ja auch bei Vermietungsobjekten firm.
    Ich habe mich privat für meine EKSt.-Erklärung angemeldet. Jetzt möchte ich auch die 2 GbR's aus den 2 Mietgesellschaften anmelden und dort meine GuV melden. Wie melde ich nun die 2 GbR in Elster an?
    Vielen Dank für deine Hilfe..........

    #2
    Das kannst du alles über dein eigenes Konto bei Mein ELSTER abwickeln, du musst keine eigenen Konten für die GbR's einrichten.

    Die Bilanzen und sonstigen Erklärungen für die GbR's werden über deren Steuernummer identifiziert. Du bist nur der Datenübermittler.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich finde die Frage grundsätzlich mal unverständlich. Mit dem ursprünglichen Titel 50% Anteil vermietete Wohnung steuerlich einfügen hat sie aber wohl nichts zu tun. Deshalb hab ich diese Antwort extrahiert und zu einem eigenen Thread gemacht.

      Was meinst Du mit anmelden? Du hast offenbar ein Zertifikat. Mit dem kannst Du natürlich auch die Erklärungen für die GbRs senden.

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        #4
        Deshalb hab ich diese Antwort extrahiert und zu einem eigenen Thread gemacht.
        Nett von dir, aber meine Antwort hast du nicht mitgenommen, Ich habe das jetzt selbst erledigt
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Vielen Dank an euch. Sorry wenn meine Frage nicht klar war.

          Zur Erklärung:
          Ich habe mit meinem Bruder zusammen Immobilien von meiner Mutter erhalten.
          Meine Mutter hat prozentualen Nießbrauch, mein Bruder und ich teilen uns den Rest.
          Bislang hat mein Steuerberater für 2 GbR's die GuV-Rechnung eingereicht. Die Daten haben ich ihm geliefert, da mein Banking Programm mir die komplette GuV vorgibt.
          1. GbR Meine Mutter mit x% Anteil, die 2. GbR mit dem Rest
          2. GbR mit meinem Bruder 50% zu 50%
          Für die beiden GbR existieren 2 verschiedene Steuernummern.

          Ich persönlich habe mich jetzt bei Elster angemeldet und kann den Wert der Mieteinkünfte eintragen (hab ich ja errechnet)
          Nun müssen ja allerdings die beiden GbR die Daten ans FA melden. Charlie24 schreibt ich kann die Erklärungen für die GbRs senden. Ich schaue morgen mal bei Mein Elster, ob ich das finde.
          Vielen Dank für eure Unterstützung.

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            #6
            Ich schaue morgen mal bei Mein Elster, ob ich das finde.
            Die Formulare für die Gesonderte und einheitliche Feststellung sind leicht zu finden: https://www.elster.de/eportal/formul...rmulare/fein90
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Ich habe jetzt mal nachgeschaut:
              Um die
              Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 B)

              einzureichen wird folgender Hinweis angezeigt.

              Hinweise:

              Für die vollständige Abgabe einer Feststellungserklärung sind Angaben auf mindestens folgenden Anlagen erforderlich:
              • Hauptvordruck
              • Anlage FB
              • Einkünfte/Anlage FE 1
              Diese finde ich nicht im Portal. Sorry für meine Unwissenheit. Bin vollkommen neu. Mit Zahlen kenne ich mich gut aus, mit Behörden und Formularen nicht so gut :-)

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                #8
                Das sind alles Anlagen zur Feststellungserklärung, die man nach dem Start des Formulars hinzufügt, wobei die Anlagen FB schon vorausgewählt

                sind. In deinem Fall benötigst du außer der Anlage FE 1 auch noch die Anlage V.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Nett von dir, aber meine Antwort hast du nicht mitgenommen, Ich habe das jetzt selbst erledigt
                  Danke

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                    #10
                    Hi Charlie, vielen Dank....... Ich glaube ich komme jetzt weiter

                    Kommentar


                      #11
                      Hi Charlie,

                      noch eine kurze Frage. Ich habe noch einen Verlustvortrag
                      "Bescheid
                      über
                      die gesonderte Feststellung
                      de verbleibenden Verlustvortrags
                      zur Einkommensteuer"
                      Muss ich den in meiner EKSt. Erklärung neu beantragen oder wird der fortgeführt?

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                        #12
                        Wenn es um einen bereits festgestellten Verlust aus dem Vorjahr / den Vorjahren geht, muss nicht zwingend etwas gemacht werden.

                        Man kann in der Anlage Sonstiges angeben, dass so ein Verlust existiert und man sollte den Betrag in der Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung

                        erfassen, damit die Steuervorausberechnung stimmt. Das Kreuz bei der neuen Erklärung setzt man nur, wenn auch 2021 ein Verlust entstanden ist, aber

                        auch das ist nicht zwingend. Da wäre es allenfalls wichtig, den Verlustrücktrag auf 0 zu begrenzen, was ebenfalls in der Anlage Sonstiges erfolgen müsste,

                        in deinem Fall aber nicht relevant sein dürfte, weil bereits das Vorjahr mit Verlust festgestellt wurde.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Vielen Dank Charlie

                          Kommentar


                            #14
                            Hallo Charlie, du hast geschrieben, das du deine Feststellungserklärungen auch einreichst. Ich bin gerade dabei. Bei der Frage nach Belegen bin ich mir nicht sicher. Muss ich die einreichen? Ich mache meine Grundstücksverwaltung anhand von Banking App und Excel.

                            Kommentar


                              #15
                              Bei der Frage nach Belegen bin ich mir nicht sicher. Muss ich die einreichen?
                              Normalerweise muss man keine Belege einreichen. Ausnahmen sind spezielle Sachverhalte. Ich habe z. B. für 2021 .Belege hochgeladen, weil es bei

                              einer auf 5 Jahre verteilten Heizungserneuerung nachträglich einen Zuschuss gegeben hat, der zu einer Reduzierung der Bemessungsgrundlage für die

                              restlichen Jahre geführt hat. So etwas erklärt sich ja nicht von selbst. Da macht es keinen Sinn, abzuwarten, bis das Finanzamt schreibt.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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