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  • Meridian62
    Neuer Benutzer
    • 07.05.2022
    • 8

    #16
    OK, vielen Dank. Brauche dann also keine EÜR hochladen

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45932

      #17
      Brauche dann also keine EÜR hochladen
      Die Anlage V ist doch im Ergebnis so etwas wie eine EÜR. Einkünfte aus Vermietung können zwar Einkünfte aus Gewerbebetrieb sein und

      wären dann auch als solche zu erklären, aber im Normalfall handelt es sich um Vermögensverwaltung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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