Betriebsrente, Bruttoarbeitslohn, gesetzliche Rente

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  • Biggi01
    Neuer Benutzer
    • 10.05.2022
    • 20

    #1

    Betriebsrente, Bruttoarbeitslohn, gesetzliche Rente

    Guten Tag,
    schön, dass es diese Forum gibt.
    Vllt finde ich nun endlich eine Antwort auf meine Frage.
    Ich beziehe als Teilerwerbsminderungsrentner eine (halbe) gesetzliche Rente, eine Betriebsrente und arbeite noch in Teilzeit.
    Ich bekomme also drei Einkünfte.
    Soweit ich mich in diesem Forum durch gelesen habe, gehört die Betriebsrente in das Feld „ steuerbegünstigte Versorgungsbezüge ( in Zeile 6 enthalten)“
    Heisst das nun, dass zu meinem Bruttoarbeitslohn aus meiner Teilzeittätigkeit die Betriebsrente aufaddiert wird ( Zeile 6) und dann nochmal separat in dem Feld „ steuerbegünstigte Versorgungsbezüge angegeben werden muss? In welche Felder kommen die KK PV Beiträge aus der Betriebs- und gesetzlichen Rente?
    Anlage „ R“ + Versorungsaufwand.
    Dazu habe ich noch Einmalzahlungen aus der gesetzlichen wie auch Betriebsrente, weil diese rückwirkend berechnet wurden.
    Die müssen auch eingetragen werden.
    Vielen vielen Dank!
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    Am schnellsten geht das mit dem Bescheinigungsabruf, dann kann ich mir auch die ausführliche Erklärung ersparen.

    Eine neue Erklärung starten, da wird dir in einem Bearbeitungsschritt der Abruf angeboten oder über den Aktionsbutton mit den 3 Punkten gehen.

    Abruf_2021_1.JPGAbruf_2021_2.JPG
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Biggi01
      Neuer Benutzer
      • 10.05.2022
      • 20

      #3
      Verstehe ich nicht.
      Bescheinigungsabruf?

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      • Biggi01
        Neuer Benutzer
        • 10.05.2022
        • 20

        #4
        Um welche Bescheinigungen geht es und um welche Anlagen?

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45928

          #5
          Um welche Bescheinigungen geht es und um welche Anlagen?
          Für deine verschiedenen Einkünfte wie Rente, Betriebsrente und Teilzeitbeschäftigung wurden elektronisch Daten an das Finanzamt übermittelt,

          die sich über den Bescheinigungsabruf in die diversen Anlagen der Einkommensteuererklärung übernehmen lassen, so dass die Daten in den

          richtigen Zeilen der Anlagen N, R und Vorsorgeaufwand stehen. Das ist einfacher, als die Daten selbst von Hand einzutragen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          • Biggi01
            Neuer Benutzer
            • 10.05.2022
            • 20

            #6
            Achso ok, jetzt verstehe ich.
            Mal sehen, ob ich das finde…
            Vielen Dank, erstmal!


            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45928

              #7
              Mal sehen, ob ich das finde
              Wie man den Bescheinigungsabruf startet, ist im Beitrag #2 beschrieben.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              • Biggi01
                Neuer Benutzer
                • 10.05.2022
                • 20

                #8
                Hab es gefunden, mit Hilfe der Elster Hotline.
                Mir fällt ein Stein vom Herzen
                Nun muss ich noch die übrigen manuell ausgefüllten Daten aus dem ursprünglichen Entwurf übernehmen.
                Umgekehrt, also die eingefügten Belegdaten in einen bestehenden Entwurf einzubringen, lässt sich wohl nicht herstellen…?
                Vielen Dank!

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45928

                  #9
                  Umgekehrt, also die eingefügten Belegdaten in einen bestehenden Entwurf einzubringen, lässt sich wohl nicht herstellen…?
                  Natürlich geht das auch. Steht ebenfalls im Beitrag #2. Zuerst den Entwurf öffnen, dann auf den Aktionsbutton mit den 3 Punkten links unten klicken,

                  anschließend auf Bescheinigungen abrufen / übernehmen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar

                  • Biggi01
                    Neuer Benutzer
                    • 10.05.2022
                    • 20

                    #10
                    Danke!
                    Probiere ich morgen mal aus.

                    Kommentar

                    • Biggi01
                      Neuer Benutzer
                      • 10.05.2022
                      • 20

                      #11
                      Hallo Charlie24,

                      hat bis hierhin alles gut geklappt. Ich könnte es nach der Prüfung abschicken. Kann ich dann eigentlich auch sehen, was für Nachforderungen auf mich zukommen, oder wird das erst im Steuerbescheid ersichtlich?

                      Du hattest mir den Beitrag #2 zum Nachlesen empfohlen. Wie komme ich dahin?

                      Viele Grüße!

                      Kommentar

                      • L. E. Fant
                        Erfahrener Benutzer
                        • 20.09.2013
                        • 15381

                        #12
                        Hier ist der Beitrag #2: https://forum.elster.de/anwenderforu...752#post383752

                        In Mein Elster ist eine Steuerberechnung enthalten, erreichbar durch den Tab Prüfen und dann auf den Link Detaillierte Steuerberechnung.

                        Kommentar

                        • Biggi01
                          Neuer Benutzer
                          • 10.05.2022
                          • 20

                          #13
                          Super, vielen Dank!

                          Kommentar

                          • Charlie24
                            Erfahrener Benutzer
                            • 14.03.2014
                            • 45928

                            #14
                            Hier ist der Beitrag #2
                            An was man alles denken muss !

                            Hallo Biggi01

                            man sollte nicht nur die detaillierte Steuerberechnung aufrufen und das PDF-Dokument auf dem eigenen Rechner abspeichern,

                            sondern die Erklärung auch durchblättern. Man sieht an einer Farbmarkierung mit Ausrufezeichen, welche Daten aus dem Abruf

                            der Bescheinigungen stammen. Manchmal muss man die Einträge dazu erst über das Bleistiftsymbol rechts editieren.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar

                            • Biggi01
                              Neuer Benutzer
                              • 10.05.2022
                              • 20

                              #15
                              Hallo Charlie24,
                              danke für den Tipp !
                              ich habe eh das Gefühl, dass die Daten aus einer Bescheinigung nicht abgerufen und eingetragen wurden, oder irgendwo anders bereits enthalten oder aufaddiert sind.
                              Viele Grüße!!

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