Guten Tag,
schön, dass es diese Forum gibt.
Vllt finde ich nun endlich eine Antwort auf meine Frage.
Ich beziehe als Teilerwerbsminderungsrentner eine (halbe) gesetzliche Rente, eine Betriebsrente und arbeite noch in Teilzeit.
Ich bekomme also drei Einkünfte.
Soweit ich mich in diesem Forum durch gelesen habe, gehört die Betriebsrente in das Feld „ steuerbegünstigte Versorgungsbezüge ( in Zeile 6 enthalten)“
Heisst das nun, dass zu meinem Bruttoarbeitslohn aus meiner Teilzeittätigkeit die Betriebsrente aufaddiert wird ( Zeile 6) und dann nochmal separat in dem Feld „ steuerbegünstigte Versorgungsbezüge angegeben werden muss? In welche Felder kommen die KK PV Beiträge aus der Betriebs- und gesetzlichen Rente?
Anlage „ R“ + Versorungsaufwand.
Dazu habe ich noch Einmalzahlungen aus der gesetzlichen wie auch Betriebsrente, weil diese rückwirkend berechnet wurden.
Die müssen auch eingetragen werden.
Vielen vielen Dank!
schön, dass es diese Forum gibt.
Vllt finde ich nun endlich eine Antwort auf meine Frage.
Ich beziehe als Teilerwerbsminderungsrentner eine (halbe) gesetzliche Rente, eine Betriebsrente und arbeite noch in Teilzeit.
Ich bekomme also drei Einkünfte.
Soweit ich mich in diesem Forum durch gelesen habe, gehört die Betriebsrente in das Feld „ steuerbegünstigte Versorgungsbezüge ( in Zeile 6 enthalten)“
Heisst das nun, dass zu meinem Bruttoarbeitslohn aus meiner Teilzeittätigkeit die Betriebsrente aufaddiert wird ( Zeile 6) und dann nochmal separat in dem Feld „ steuerbegünstigte Versorgungsbezüge angegeben werden muss? In welche Felder kommen die KK PV Beiträge aus der Betriebs- und gesetzlichen Rente?
Anlage „ R“ + Versorungsaufwand.
Dazu habe ich noch Einmalzahlungen aus der gesetzlichen wie auch Betriebsrente, weil diese rückwirkend berechnet wurden.
Die müssen auch eingetragen werden.
Vielen vielen Dank!
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