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    #16
    ich habe eh das Gefühl, dass die Daten aus einer Bescheinigung nicht abgerufen und eingetragen wurden, oder irgendwo anders bereits enthalten oder aufaddiert sind.
    Wenn Bescheinigungen nicht übernommen werden können, wird das angezeigt. Aufaddiert wird hauptsächlich in der Anlage Vorsorgeaufwand.

    Da werden bei Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung durchaus Summen gebildet. Da hilft dann der Taschenrechner.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      In dem Fall handelt es sich um den VBL Rentenbetrag.

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        #18
        In dem Fall handelt es sich um den VBL Rentenbetrag.
        Diese Rente müsste in die Anlage R-AV /bAV übernommen werden, die Beiträge zur KV und PV in die Zeilen 16 und 18 der Anlage Vorsorgeaufwand.

        Da müsste dann die Summe der Beiträge aus der gesetzlichen Rente und der VBL-Rente stehen.

        Wird die Bescheinigung überhaupt nicht übernommen ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Ja!!!
          Es steht tatsächlich in der Anlage R-AV/bAV.
          Hab‘ s übersehen.
          Danke!!

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            #20
            Es steht tatsächlich in der Anlage R-AV/bAV.
            Man kann auch anhand der detaillierten Steuerberechnung recht gut kontrollieren, ob alle Einkünfte erfasst sind.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #21
              Ja ok!

              Der GDB wird ja in die Anlage Außergewöhnliche Belstungen eingetragen.
              Aber wo wird der dazugehörige Pauschbetrag eingetragen?

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                #22
                Welchen Pauschbetrag meinst Du? Wird der bei der Steuerberechnung nicht berücksichtigt?

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                  #23
                  Ich habe meinen GDB angegeben und mit jedem GDB ist ein jährlicher Pauschbetrag verknüpft.
                  Also bspw hat der GDB 60 einen Steuerfreibetrag oder Pauschbetrag in Höhe von 1440€.
                  Muss dieser Betrag in der Erklärung mit angegeben werden, oder reicht die Angabe des GDBs aus?

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                    #24
                    Ich habe noch keine Prüfung durchgeführt.

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                      #25
                      Das Finanzamt weiß wie hoch der Pauschbetrag ist.

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                        #26
                        Guten Morgen,

                        im Forum wurde an einer anderen Stelle mal gefragt, wo denn der Behindertenpauschbetrag eingetragen werden müsse.
                        Antwort: Anlage Außergewöhnliche Belastungen.
                        Dort wird aber nur der GDB eingetragen.
                        Das hatte mich irritiert.

                        Vielen Dank nochmal für die ausführliche Hilfe, das hat mir enorm geholfen!!

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                          #27
                          Ich habe noch keine Prüfung durchgeführt.
                          Die Erklärung prüfen und die Steuer berechnen sollte man zwischendurch immer mal machen. Mit dem Durchblättern der Formulare allein

                          sieht man nicht, ob die Ergebnisse plausibel ist. Die ausführliche Steuerberechnung enthält auch den Behindertenpauschbetrag.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #28
                            Ich habe eben die Prüfung der Erklärung durchgeführt.
                            Es gibt keine Fehler und kann daher ans Finanzamt übermittelt werden.
                            Allerdings lässt sich keine Steuerberechnung durchführen.
                            Weil ich Versorgungsbezüge erhalten habe und die „ „Werbungskosten aus Sonderfällen“ dazu eingetragen werden muss, ggf. „ 0“ ( wie bei mir). Wenn ich dort aber 0€ eingebe muss ich darüber das Feld Art der Aufwendung eintragen…

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                              #29
                              Wenn ich dort aber 0€ eingebe muss ich darüber das Feld Art der Aufwendung eintragen…
                              Dann schreib: Keine Werbungskosten. Das ist doch nicht so schwierig.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                                #30
                                …jawohl, passt jetzt alles!
                                Vielen Dank nochmal!

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