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KAP-INV bei inländisch verwahrtem Depot

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    KAP-INV bei inländisch verwahrtem Depot

    Liebe Experten (m/w),

    ich verstehe es doch richtig: Wenn meine Depots mit Aktien und Fonds/ETFs im Inland sind (in dem Fall comdirect und ING), dann brauche ich mich doch mit der Anlage KAP-INV nicht zu beschäftigen, oder?

    Ich beziehe mich da u. a. auf folgende Fundstelle im Netz:

    "Nur Investmenterträge, die von inländischen Banken verwaltet werden, haben dem Steuerabzug unterlegen, sind somit in der Steuerbescheinigung aufgeführt und müssen nicht erklärt werden, ggfs. bei einem Antrag auf Günstigerprüfung in der Anlage KAP Zeile 7. Anders hingegen Erträge aus Investmentfonds, die im Ausland verwahrt werden und deshalb nicht dem inländischen Steuerabzug unterliegen. Diese Erträge sind in der Anlage KAP-INV anzugeben." (Quelle: https://helfer-in-steuersachen.de/in...e-kap-inv.html)


    Lieben Gruß

    #2
    Wenn du nur Kapitalerträge bei inländischen Geldinstituten hast, musst du dich nur ausnahmsweise mit der Anlage KAP befassen,

    mit der Anlage KAP-INV überhaupt nicht, das siehst du richtig. In der amtlichen Anleitung zur Anlage KAP-INV steht ganz am Anfang:

    Die Anlage KAP-INV ist für die Erklärung Ihrer Investmenterträge vorgesehen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke !!!!

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