Liebe Experten (m/w),
ich verstehe es doch richtig: Wenn meine Depots mit Aktien und Fonds/ETFs im Inland sind (in dem Fall comdirect und ING), dann brauche ich mich doch mit der Anlage KAP-INV nicht zu beschäftigen, oder?
Ich beziehe mich da u. a. auf folgende Fundstelle im Netz:
"Nur Investmenterträge, die von inländischen Banken verwaltet werden, haben dem Steuerabzug unterlegen, sind somit in der Steuerbescheinigung aufgeführt und müssen nicht erklärt werden, ggfs. bei einem Antrag auf Günstigerprüfung in der Anlage KAP Zeile 7. Anders hingegen Erträge aus Investmentfonds, die im Ausland verwahrt werden und deshalb nicht dem inländischen Steuerabzug unterliegen. Diese Erträge sind in der Anlage KAP-INV anzugeben." (Quelle: https://helfer-in-steuersachen.de/in...e-kap-inv.html)
Lieben Gruß
ich verstehe es doch richtig: Wenn meine Depots mit Aktien und Fonds/ETFs im Inland sind (in dem Fall comdirect und ING), dann brauche ich mich doch mit der Anlage KAP-INV nicht zu beschäftigen, oder?
Ich beziehe mich da u. a. auf folgende Fundstelle im Netz:
"Nur Investmenterträge, die von inländischen Banken verwaltet werden, haben dem Steuerabzug unterlegen, sind somit in der Steuerbescheinigung aufgeführt und müssen nicht erklärt werden, ggfs. bei einem Antrag auf Günstigerprüfung in der Anlage KAP Zeile 7. Anders hingegen Erträge aus Investmentfonds, die im Ausland verwahrt werden und deshalb nicht dem inländischen Steuerabzug unterliegen. Diese Erträge sind in der Anlage KAP-INV anzugeben." (Quelle: https://helfer-in-steuersachen.de/in...e-kap-inv.html)
Lieben Gruß
Kommentar