Nebenkosten-Abrechung, Zeitraum versetzt

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  • InHE
    Neuer Benutzer
    • 13.05.2022
    • 10

    #1

    Nebenkosten-Abrechung, Zeitraum versetzt

    Hallo,
    ich möchte 2021 das häusliche Arbeitszimmer absetzten, die NK-Abrechung hat aber den Zeitraum v. 01.09.2020 - 31.08.2021.
    Kann ich diese NK-Abrechnung heranziehen, auch wenn 4 Monate quasi fehlen ?
    Ich erhalte die nächste neue NK-Abrechnung ( 1.9.2021 - 31.08.2022 ) erst im Sept. 2022

  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    Maßgeblich ist, was du 2021 an Nebenkosten tatsächlich bezahlt hast. Etwa enthaltene Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage müssen abgezogen werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • InHE
      Neuer Benutzer
      • 13.05.2022
      • 10

      #3
      ok, d.h. wenn ich eine NK-Abrechung für den Zeitraum Sept. 2020 - August 2021 im Sept. 2021 erhalten habe mit der Bitte bzw. Resultat einer Nachzahlung, die ich 2021 überwiesen habe, dann ist das
      maßgeblich und OK ?

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45928

        #4
        Du addierst die 2021 geleistete Nachzahlung zu den monatlichen Vorauszahlungen, die du 2021 tatsächlich geleistet hast

        Es gilt das Abflussprinzip nach § 11 EStG.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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