Hallo Elsternfreunde,
Frage: Es ist doch sicher so, daß die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
bei Zusammenveranlagung und Gütergemeinschaft in nur einer Spalte, z. B. bei
„steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A“
eingetragen werden können?
Vielen Dank für die Antworten
Gruß Grimbart
Frage: Es ist doch sicher so, daß die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
bei Zusammenveranlagung und Gütergemeinschaft in nur einer Spalte, z. B. bei
„steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A“
eingetragen werden können?
Vielen Dank für die Antworten
Gruß Grimbart
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