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Anlage V: Aufteilung der Einkünfte

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    Anlage V: Aufteilung der Einkünfte

    Hallo Elsternfreunde,

    Frage: Es ist doch sicher so, daß die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
    bei Zusammenveranlagung und Gütergemeinschaft in nur einer Spalte, z. B. bei
    „steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A“
    eingetragen werden können?

    Vielen Dank für die Antworten
    Gruß Grimbart


    #2
    Bei Gütergemeinschaft wird alles hälftig aufgeteilt. Warum soll der Überschuss nur einem Ehegatten zugeordnet werden ?

    Das geht doch nur bei Vorbehalts- oder Sondergut.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie 24,
      häää, bei Gütergemeinschaft und Zusammenveranlagung fließt doch sowieso alles in eine Kasse.
      Die Werbungskosten werden doch auch nicht aufgeteilt - oder muß man für jedes Gewerk zwei gleiche Rechnungen ausstellen.
      Verstehe ich was falsch?
      Dank und Gruß vom
      Grimbart

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        #4
        Die Aufteilung beansprucht doch nur eine einzige Zeile in der Anlage V, nämlich die Zeile 24. Da den Überschuss aus Zeile 23 hälftig

        auf beide Ehegatten zu verteilen, ist doch kein Aufwand.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke Charlie24,
          damit ist mein Weltbild einigermaßen geretet.
          Gruß
          Grimbart

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