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Mittteilung an "fremdes" Finanzamt möglich ?

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    Mittteilung an "fremdes" Finanzamt möglich ?

    Hallo Zusammen,
    kennt jemand eine Möglichkeit, über "Mein Elster" eine Mitteilung an ein "fremdes" Finanzamt zu verschicken, bei dem man keine Steuernummer hat?

    Hintergrund ist folgender:

    Ich habe diese Woche per Brief die "Informationen zur Grundsteuerreform" bekommen, dass ich bald eine "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" abgeben soll.
    Die Erklärung soll ab dem 01.06.22 über "Mein Elster" abgegeben werden. Blöderweise hat mir das Finanzamt eine von vorn bis hinten falsche Mitteilung geschickt.
    Der Brief wurde vom Finanzamt einer völlig anderen Stadt ausgestellt; einer Stadt in der ich weder wohne, noch habe ich eine Steuernummer von deren Finanzamt. Das Grundstück, das mir angeblich gehören soll, liegt in dieser fremden Stadt und gehört mir nicht und hat mir nie gehört. Ich habe mal ein bisschen gegoogelt und festgestellt, dass ich denselben Namen und Vornamen wie einer der großen Immobilienspekulanten in dieser fremden Stadt trage; es handelt sich also wohl um eine schlichte Namensverwechslung.

    Das Schreiben des Finanzamtes enthält keine Steuernummer, nur ein Aktenzeichen. Auf dem Schreiben ist eine Hotline-Nummer angegeben. Der Azubi an der Hotline scheint aber nur auf simple Fragen wie "was ist Mein Elster?" vorbereitet zu sein und ist bei Problemen überfordert. Der versprochene Rückruf durch die Sachbearbeitung ist nicht erfolgt. Eine Mailadresse des Finanzamtes finde ich nirgends, und "Mein Elster" leitet mich immer zu meinem eigenen Finanzamt, das aber mit dem vorliegenden Schriftstück nichts zu tun hat. Ein Faxgerät habe ich nicht (eine Faxnummer ist angegeben). Ich möchte diesen Irrtum so schnell wie möglich richtig stellen, und dabei etwas schriftliches bzw. nachvollziehbares dazu in der Hand halten.

    Muss ich wirklich ein altmodisches Einschreiben schicken, oder geht da was über "Mein Elster" ?

    #2
    Die Erklärung soll ab dem 01.06.22 über "Mein Elster" abgegeben werden.
    Muss richtig heißen: ab dem 01.07.22

    Muss ich wirklich ein altmodisches Einschreiben schicken, oder geht da was über "Mein Elster" ?
    Über Mein ELSTER geht nichts. Ich weiß auch nicht, ob man ab 01.07.2022 Mitteilungen unter Nutzung eines Einheitswertaktenzeichens versenden kann.

    Einschreiben ist meines Erachtens übertrieben. Kann man die Kontaktdaten der Bewertungsstelle denn nicht auf der Internetseite des Finanzamts recherchieren ?

    Bei uns geht das problemlos. Wenn das nicht möglich ist, würde ich ein einfaches Schreiben schicken. Die 85 Cent wirst du überleben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Du hast natürlich Recht; die Bewertung soll ab dem 01.Juli abgegeben werden (Juni und Juli ähneln sich immer so...).
      Hier in NRW gibt es keine eigenen Finanzamts-Websites; da wird alles über ein zentrales Portal abgewickelt ( https://www.finanzamt.nrw.de/ ) mit einer einzelnen Seite pro Finanzamt. Als Kontaktadresse zur Grundsteuer wird die von mir schon kontaktierte Hotline angegeben; vielleicht werde ich es noch mal über die Zentrale versuchen...
      Zuletzt geändert von eq12345; 18.05.2022, 22:03.

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        #4
        Als Kontaktadresse der Bewertungsstelle wird die von mir schon kontaktierte Hotline angegeben
        Das hilft dann nicht wirklich weiter. Ich kann auf den Finanzamtsseiten hier in Bayern die Durchwahlnummern der zuständigen Bearbeiter nach Orten recherchieren.

        Ich habe erst letzte Woche wegen einer Bewertung in einem Erbschaftsteuerverfahren angerufen, nachdem mir das für die Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt

        am Telefon die Auskunft gegeben hatte, dass die zuständige Bewertungsstelle im Februar um eine Bewertung gebeten wurde und ich selbst nachfragen soll, wie

        lang das voraussichtlich noch dauert.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Ich hab mir diese Homepage der Finanzämter in NRW mal angeguckt. Etwas versteckt, aber wenn man auf der Seite eines Finanzamts den Geschäftsverteilungsplan anklickt, dann findet man darin im Kopf die Mailadresse des Amts.

          Z. B. Finanzamt Geldern: Service-5113@fv.nrw.de

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            #6
            Danke.
            Hab mich heute durchtelefoniert. Die Daten wurden manuell "qualitätsgesichert" und dabei ist jemandem die Maus ausgerutscht.

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