Rentenanpassungsbetrag ??

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  • harry_trier
    Benutzer
    • 19.01.2011
    • 98

    #1

    Rentenanpassungsbetrag ??

    Hallo,
    habe doch noch eine Frage zum Rentenanpassungsbetrag . (soll in der Anlage R, Zeile 5 eingetragen werden /laut Rentenbezugsmitteilung)
    Muss dieser Betrag auch noch irgendwo in einer Anlage eingetragen werden ? Habe hier nichts gefunden ?
    ____________________________________________
    Gruß Harry
  • Hilfsprofi
    Erfahrener Benutzer
    • 04.11.2021
    • 519

    #2
    Nur Anlage R.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45930

      #3
      laut Rentenbezugsmitteilung
      Hast du auch die richtige Mitteilung in Händen ? Information über die Meldung an die Finanzverwaltung (Versichertenrente)

      Wenn nicht, dann solltest du den Bescheinigungsabruf nutzen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • harry_trier
        Benutzer
        • 19.01.2011
        • 98

        #4
        OK! Auch hier Danke für die Info !
        ____________________________________________
        Gruß Harry

        Kommentar

        • harry_trier
          Benutzer
          • 19.01.2011
          • 98

          #5
          An Charlie24 : Habe den Bescheinigungsabruf gestartet und hat auch den korrekten Betrag in die Anlage R eingetragen !
          ____________________________________________
          Gruß Harry

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45930

            #6
            Habe den Bescheinigungsabruf gestartet und hat auch den korrekten Betrag in die Anlage R eingetragen !
            Das ist am einfachsten. Ich mache das bei meiner Rente auch so, obwohl ich die Mitteilung von der Rentenversicherung bekomme.

            Bestellen könntest du die Mitteilung hier (keinen Endtermin eintragen): https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

            Einmal habe ich die Werte von Hand erfasst, damals war der Bescheinigungsabruf längere Zeit defekt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • harry_trier
              Benutzer
              • 19.01.2011
              • 98

              #7
              Alles klar, vielen Dank nochmals !
              ____________________________________________
              Gruß Harry

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