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Beiträge zur Künstlersozialkasse (KSK) in der Einkommenssteuererklärung angeben

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    Beiträge zur Künstlersozialkasse (KSK) in der Einkommenssteuererklärung angeben

    Hallo,

    ich bin in der Künstlersozialkasse (KSK) und zahle entsprechend Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Ich bin aber unsicher, wie genau ich die Beträge, welche die KSK ihrerseits für mich abgeführt hat, in der Einkommenssteuererklärung (Anlage Vorsorgeaufwand) angeben soll.

    Zeile 6 ("Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen..."): Da gebe ich vermutlich nur den Betrag ein, den ich selber tatsächlich aus eigener Tasche gezahlt habe.
    Die KSK hat ja das Doppelte - meinen Anteil und ihren Anteil - an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt. Wenn ich aber ihren Anteil in Zeile 7 ("Erstattete Beiträge und / oder steuerfreie Zuschüsse zu den Zeilen 4 bis 6") angebe, sieht es so aus, als ob ich unterm Strich 0 € gezahlt hätte (meinen Anteil minus ihren Anteil).

    Das gleiche Problem dann mit der Kranken- und Pflegeversicherung:
    In Zeile 16 und 18 stehen schon die Beiträge, die ich selber gezahlt habe (diese wurden automatisch eingetragen, da ich der Übermittlung durch die KSK zugestimmt habe).
    Man müsste aber etwas in Zeile 21 eintragen, oder? "Zuschuss zu den Beiträgen zu Kranken- und / oder sozialen Pflegeversicherungen laut Zeile 16 und / oder 18". In dem Hilfstext dazu wird die KSK ausdrücklich erwähnt: "Steuerfreie Zuschüsse zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen mindern die abziehbaren Beiträge (zum Beispiel steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers, der Künstlersozialkasse, der Deutschen Rentenversicherung Bund)..."
    Aber wenn ich dort den Betrag angebe, den die KSK quasi on top für mich abgeführt hat, sieht es wieder so aus, als ob ich selber nichts zahlen musste (mein Anteil minus KSK-Zuschuss = 0)
    Es wundert mich auch ein bisschen, dass die KSK-Zuschüsse in der Beitragsbescheinigung, die die KSK ans Finanzamt übermittelt hat, nicht erwähnt werden und dass sie - im Gegensatz zu meinen eigenen Anteilen - nicht automatisch eingefügt worden sind.

    Hat jemand hier Ahnung, wie man es richtig macht?
    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    Ich kenn mich mit der Künstlersozialkasse leider nicht aus. Wusste gar nicht dass die Künstlersozialkasse selber Beiträge an die Künstlersozialkasse abführt .

    Grundsätzlich musst Du ja Deine Beiträge eintragen. Von anderen hast Du scheinbar nichts bekommen. Du hast eine Bescheinigung, in der Deine Beiträge stehen, und Du hast den Bescheinigungsabruf durchgeführt, der Deine Beiträge ermittelt hat. Was möchtest Du jetzt noch eintragen? Hast Du irgendwelche Fehlermeldungen bei der Probeberechnung?

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      #3
      Das Thema Beiträge Künstlersozialkasse richtig erfassen wurde hier schon häufiger diskutiert. Ich verlinke mal:

      https://forum.elster.de/anwenderforu...geaufwand-2020
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Vielen Dank, das hatte ich nicht gefunden.

        Ich bin aber leider immer noch ein bisschen ratlos. Ich hätte auch gedacht (wie Sie dort geschrieben haben), dass man in Zeilen 16 bzw. 18 den kompletten Betrag (Eigenanteil + KSK-Anteil) und dann in Zeile 21 die KSK-Anteile einträgt. Da ich aber der elektronischen Übermittlung ans Finanzamt durch die KSK zugestimmt habe, erscheinen die Beträge in z. 16 / 18 schon automatisch, und zwar nur meine Eigenanteile, die KSK-Anteile werden auf der in MeinElster hinterlegten Steuerbescheinigung von der KSK nirgends erwähnt.

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          #5
          Da ich aber der elektronischen Übermittlung ans Finanzamt durch die KSK zugestimmt habe, erscheinen die Beträge in z. 16 / 18 schon automatisch, und zwar nur meine Eigenanteile,
          Dann ist es auch korrekt, nur den Eigenanteil zu erklären. Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, erklären

          auch nur den Eigenanteil. Der gesetzliche Arbeitgeberanteil interessiert bei der Kranken- und Pflegeversicherung nicht. Der Zuschuss der KSK

          entspricht dem Arbeitgeberanteil. Anders sehe ich das bei den Beiträgen zur Rentenversicherung, aber das ist in dem verlinkten Thread auch

          beschrieben.

          Das Thema über die Forumssuche zu finden, ist aussichtslos, ich selbst musste ebenfalls google bemühen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Alles klar, dann mach ich es einfach so. Vielen Dank!

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              #7
              Danke für das ausfürliche Vorgespräch. Ich bin auch in der KSK und finde die Anlage Vorsorgeaufwand nicht. Wo finde ich bei Elster.de für die Steuererklärung 2021 überhaupt die Anlage Vorsorgeaufwand? Die taucht bei mir in der Auswahl der Anlagen gar nicht erst auf (siehe screenshot). Ich habe die EÜR bereits vollständg ausgefüllt, jedoch noch nicht abgesendet.
              Vielen Dank im Voraus. Ich bin nämlich wirklich am verzweifeln.


              Bildschirmfoto 2022-09-28 um 17.01.21.png
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                #8
                Die Anlage Vorsorgeaufwand ist eine Anlage zur Einkommensteuererklärung. Hat ja auch nichts mit den gewerblichen oder selbständigen Einkünften zu tun.

                https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung

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