Hallo, seit 1,5 Jahren haben wir eien Grundstücksgemeinschaft (s.u.) mit Mieteinnahmen. Die Feststellungserklärung hierzu habe ich vor ein paar Wochen schon abgegeben und nun geht es um die persönlichen Erklärungen im Rahmen der EkSt-Erklärung, in die diese Erträge anteilig übernommen werden müssen. Eigentlich kein Problem, dachte ich. Aber es gibt nun 2 Probleme, die wir auch nach Rücksprache mit dem Finanzamt nicht lösen konnten. Erst hat man dort die (klar gestellte) Frage nicht verstanden, dann anscheinend falsche Antworten gegeben. Nun steht seit längerem eine konkrete Antwort aus, da die sich noch rückversichern wollten. Dabei sollte doch die Veranlagung einer normalen Vermietungsgemeinschaft nicht so exotisch sein.
Problem 1: Normalerweise sollte jeder der 3 Beteiligten eine Anlage V zum Objekt in seiner EkStErklärung abgeben und dort in Zeile 25 die Erträge aus der Gemeinschaft angeben. Leider verlangt ELSTER trotzdem Angaben zu den Mieteinkünften etc (zB Zeile 9) und meldet einen Fehler, wenn das offen ist. Wie soll das gehen? Die Details zu den gemeinschaftlichen Einnahmen/Ausgaben gehören doch nur in die Feststellungserklärung und haben in der persönlichen Anlage V nichts mehr verloren?? Meine Schwester hat das mehrfach probiert und auch nach Einschaltung des FA-Sachbearbeiters nicht lösen könen. Aber das kann doch kein Problem sein? Programmfehler?
Problem 2: Wir sind 3 Beteiligte (Mutter mit 50%, seit 50 Jahren Miteigentümer (also ohne AfA); meine Schwester und ich mit je 25%, gekauft vor 1,5 Jahren). Jeder hat unterschiedliche Finanzierungsausgaben sowie AfA. Also gehe ich davon aus, daß ich zusätzlich zur Angabe des Ertrages in Zeile 25 noch zusätzlich in der persönl. Anlage V meine individuellen Finanzierungskosten und die AfA für meinen gekauften Anteil angeben muß. Denn in den Kosten der Gemeinschaft kann dies doch nicht für alle Beteiligten vermischt werden, obwohl der Sachbearbeiter genau das so erklärt hat. Das sind doch ganz individuelle persönliche Ausgaben. Wenn ich analog irgendwelche Firmenanteile gekauft hätte (wofür ich ebenso ähnliche Erträge erklären müsste) könnte ich doch auch nicht meine Zinsen zum Kauf den anderen fremden Teilhabern in der Erkärung aufdrücken. Ich sehe hier eine Fehlfunktion von ELSTER. Vor vielen Jahren hatte ich das schon mal bei einem anderen Objekt, da war das Papier geduldig und es wurde einfach auf dem Formular so individuell eingetragen und nie bemängelt. Aber leider weiß ich das nicht mehr im Detail.
Also handelt es sich hier um Fehler in ELSTER oder haben wir da eine falsche Herangehensweise? Das sollte doch einen Großteil der Grundstücksmeineinschaften betreffen und muß doch logisch lösbar sein.... Es hat doch bstimmt hier jemand Erfahrung, wie das durchführbar ist und auch die Zinsen und AfA individuell angegeben werden können.
Gruß Andreas Herbert
Problem 1: Normalerweise sollte jeder der 3 Beteiligten eine Anlage V zum Objekt in seiner EkStErklärung abgeben und dort in Zeile 25 die Erträge aus der Gemeinschaft angeben. Leider verlangt ELSTER trotzdem Angaben zu den Mieteinkünften etc (zB Zeile 9) und meldet einen Fehler, wenn das offen ist. Wie soll das gehen? Die Details zu den gemeinschaftlichen Einnahmen/Ausgaben gehören doch nur in die Feststellungserklärung und haben in der persönlichen Anlage V nichts mehr verloren?? Meine Schwester hat das mehrfach probiert und auch nach Einschaltung des FA-Sachbearbeiters nicht lösen könen. Aber das kann doch kein Problem sein? Programmfehler?
Problem 2: Wir sind 3 Beteiligte (Mutter mit 50%, seit 50 Jahren Miteigentümer (also ohne AfA); meine Schwester und ich mit je 25%, gekauft vor 1,5 Jahren). Jeder hat unterschiedliche Finanzierungsausgaben sowie AfA. Also gehe ich davon aus, daß ich zusätzlich zur Angabe des Ertrages in Zeile 25 noch zusätzlich in der persönl. Anlage V meine individuellen Finanzierungskosten und die AfA für meinen gekauften Anteil angeben muß. Denn in den Kosten der Gemeinschaft kann dies doch nicht für alle Beteiligten vermischt werden, obwohl der Sachbearbeiter genau das so erklärt hat. Das sind doch ganz individuelle persönliche Ausgaben. Wenn ich analog irgendwelche Firmenanteile gekauft hätte (wofür ich ebenso ähnliche Erträge erklären müsste) könnte ich doch auch nicht meine Zinsen zum Kauf den anderen fremden Teilhabern in der Erkärung aufdrücken. Ich sehe hier eine Fehlfunktion von ELSTER. Vor vielen Jahren hatte ich das schon mal bei einem anderen Objekt, da war das Papier geduldig und es wurde einfach auf dem Formular so individuell eingetragen und nie bemängelt. Aber leider weiß ich das nicht mehr im Detail.
Also handelt es sich hier um Fehler in ELSTER oder haben wir da eine falsche Herangehensweise? Das sollte doch einen Großteil der Grundstücksmeineinschaften betreffen und muß doch logisch lösbar sein.... Es hat doch bstimmt hier jemand Erfahrung, wie das durchführbar ist und auch die Zinsen und AfA individuell angegeben werden können.
Gruß Andreas Herbert
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