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Grundstücksgem: Erträge aus der Feststellungserklärung in persönl. Anlage V

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    Grundstücksgem: Erträge aus der Feststellungserklärung in persönl. Anlage V

    Hallo, seit 1,5 Jahren haben wir eien Grundstücksgemeinschaft (s.u.) mit Mieteinnahmen. Die Feststellungserklärung hierzu habe ich vor ein paar Wochen schon abgegeben und nun geht es um die persönlichen Erklärungen im Rahmen der EkSt-Erklärung, in die diese Erträge anteilig übernommen werden müssen. Eigentlich kein Problem, dachte ich. Aber es gibt nun 2 Probleme, die wir auch nach Rücksprache mit dem Finanzamt nicht lösen konnten. Erst hat man dort die (klar gestellte) Frage nicht verstanden, dann anscheinend falsche Antworten gegeben. Nun steht seit längerem eine konkrete Antwort aus, da die sich noch rückversichern wollten. Dabei sollte doch die Veranlagung einer normalen Vermietungsgemeinschaft nicht so exotisch sein.

    Problem 1: Normalerweise sollte jeder der 3 Beteiligten eine Anlage V zum Objekt in seiner EkStErklärung abgeben und dort in Zeile 25 die Erträge aus der Gemeinschaft angeben. Leider verlangt ELSTER trotzdem Angaben zu den Mieteinkünften etc (zB Zeile 9) und meldet einen Fehler, wenn das offen ist. Wie soll das gehen? Die Details zu den gemeinschaftlichen Einnahmen/Ausgaben gehören doch nur in die Feststellungserklärung und haben in der persönlichen Anlage V nichts mehr verloren?? Meine Schwester hat das mehrfach probiert und auch nach Einschaltung des FA-Sachbearbeiters nicht lösen könen. Aber das kann doch kein Problem sein? Programmfehler?

    Problem 2: Wir sind 3 Beteiligte (Mutter mit 50%, seit 50 Jahren Miteigentümer (also ohne AfA); meine Schwester und ich mit je 25%, gekauft vor 1,5 Jahren). Jeder hat unterschiedliche Finanzierungsausgaben sowie AfA. Also gehe ich davon aus, daß ich zusätzlich zur Angabe des Ertrages in Zeile 25 noch zusätzlich in der persönl. Anlage V meine individuellen Finanzierungskosten und die AfA für meinen gekauften Anteil angeben muß. Denn in den Kosten der Gemeinschaft kann dies doch nicht für alle Beteiligten vermischt werden, obwohl der Sachbearbeiter genau das so erklärt hat. Das sind doch ganz individuelle persönliche Ausgaben. Wenn ich analog irgendwelche Firmenanteile gekauft hätte (wofür ich ebenso ähnliche Erträge erklären müsste) könnte ich doch auch nicht meine Zinsen zum Kauf den anderen fremden Teilhabern in der Erkärung aufdrücken. Ich sehe hier eine Fehlfunktion von ELSTER. Vor vielen Jahren hatte ich das schon mal bei einem anderen Objekt, da war das Papier geduldig und es wurde einfach auf dem Formular so individuell eingetragen und nie bemängelt. Aber leider weiß ich das nicht mehr im Detail.

    Also handelt es sich hier um Fehler in ELSTER oder haben wir da eine falsche Herangehensweise? Das sollte doch einen Großteil der Grundstücksmeineinschaften betreffen und muß doch logisch lösbar sein.... Es hat doch bstimmt hier jemand Erfahrung, wie das durchführbar ist und auch die Zinsen und AfA individuell angegeben werden können.

    Gruß Andreas Herbert

    #2
    Also handelt es sich hier um Fehler in ELSTER oder haben wir da eine falsche Herangehensweise?
    Meiner Meinung nach ist die Herangehensweise falsch. Die unterschiedlichen Werbungskosten (AfA etc.) hätten in der Feststellungserklärung für die Gemeinschaft

    bei den Sonderwerbungskosten (Saldo aus Sondereinnahmen und Sonderwerbungskosten) in der Anlage FE 1 (Zeilen 57 bzw. 108) erklärt werden müssen.

    In der eigenen Anlage V darf wirklich nur unter 2 - Anteile an Einkünften in Zeile 25 das Ergebnis für jeden einzelnen Beteiligten eingetragen werden.

    Unter 1 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dürfen in der eigenen Anlage V keine Angaben zu dem Objekt gemacht werden.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 04.06.2022, 11:28.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      danke, schnelle und logische Antwort. Super, dann werde ich mir das nochmal vornehmen. Ich hatte die Anlage FE1 zwar obligatorisch abgegeben, aber falsch verstanden. Und so wie ich das nun verstanden habe darf in der eigenen V im Kopf gar nichts stehen sondern alles läuft ausschließlich über Zeile 25. Daher wohl auch die Fehlermeldung unter Problem 1.
      danke nochmal Gruß AH

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        #4
        In der eigenen Anlage V darf unter 1 nichts stehen, das siehst du richtig. Bei den Eintragungen in der FE 1 musst du beachten, dass ein Saldo

        erwartet wird. Den Summen aus Zinsen und AfA muss deshalb ein Minuszeichen vorangestellt werden. Bei Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen

        gibst du nur die Nummern der Beteiligten ein die solche Sonderwerbungskosten haben. Es empfiehlt sich, eine Aufstellung als Beleg einzureichen,

        aus der die Zusammensetzung, also die anteilige AfA und die Zinsen für jeden ablesbar sind. Der Saldo kann nämlich nur als Summe erklärt werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo, nun ist unverhofft doch noch ein Problem aufgetaucht. Ich hatte damals mit eurer Hilfe (danke nochmal, war eine große Hilfe) die Feststellungserklärung für unsere Grundstücksgemeinschaft überarbeitet und es war dann wohl alles i,.O., auch wenn bisher noch kein Bescheid gekommen ist, nur 2 Rückfragen. Die obigen Fragen bezogen sich damals zT auf die Steuererklärung meiner Schwester (da hatte es dann irgendwie geklappt, aber wie??). Nun bin ich am meiner eigenen und möchte zu den von früheren Jahren als Vorlage schon vorhandenen Anlagen V nun erstmals die für die Grundstücksgemeinschaft ergänzen.
          Nur sehe ich keine Zeile 25..... In Beitrag # 2 steht was von 1."Einkünften" , und 2. "Anteile an Einkünften" (worin dann demnach die Zeile 25 erscheinen sollte). Bei mir gibt es im aktuellen Elster aber 1. "Allgemeine Angaben...", 2. "Einnahmen (Zeilen 9 bis 20), 3."Ermittlung und Zuordnung...." (Zeilen 21 bis 24 - und dann geht es bei 4. "Absetzung...." mit Zeile 33 weiter. Eine Zeile 25 erscheint nie. Ich habe auch darauf geachtet, daß ich eine "frische" Maske ohne weitere Eintragungen oben verwende (mehrfach probiert), wie in Beitrag #2 vorgegeben.
          Ich weiß zwar, daß ich das bei ElsterFormular in die erste Anlage V hätte schreiben müssen, aber das benutze ich ja nicht (sondern das "große" Elster). Wenn das hier auch so wäre, müsste ich doch die ersten Anlagen V, die schon langjährig belegt sind, alle löschen und hintendran neu erstellen. Das ist doch sicher hoffentlich nicht die Lösung.
          Wo ist der Trick, an die Zeile 25 zu kommen??
          Gruß AH

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            #6
            Du darfst nur 2 - Anteile an Einkünften aufrufen. Dort gibt es sehr wohl die Zeile 25, sogar öfter. Bei den anteiligen Einkünften aus Grundstücksgemeinschaften

            gibt man den Namen der Gemeinschaft, das zuständige Finanzamt und die Steuernummer der Gemeinschaft ein.

            Teil 1 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung muss leer bleiben, da darf nichts eingetragen werden, überhaupt nichts !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo, danke für den Tipp. Aber das war ja das, was zuvor schon empfohlen wurde und was ich nicht gefunden hatte, daher meine Frage. Ich habe mich dann vorhin nochmal eingeloggt und gehofft, daß nach Neustart ein eventueller Softwarebug nicht mehr den Zugriff auf das Gesuchte blockiert (wie ich das bei anderen Seiten schon erlebt hatte). Aber erstmal wieder nichts. Dann habe ich gesehen, daß wir aneinander vorbeigeredet hatten - und es klappte!
              Ich beschreibe es hier nochmal für die Nachwelt, das Problem haben sicher noch mehr: Wenn man die Liste der schon vorhandenen Anlagen V vor sich hat muß man noch eine Ebene höher klicken zu "Anlage V" - und dann sieht man die 3 Punkte, von denen der gesuchte 2. "Anteile an Einkünften " heißt. Und darin gibt es dann auch mehrere Zeilen 25, wobei man für den vorliegenden und sicher häufigen Fall die unter "Grundstücksgemeinschaften" ausfüllen muß. Ich war intuitiv (und falsch) davon ausgegangen, daß man parallel zu den schon vorhandenen Anlagen V eine weitere für die Gemeinschaft erstellen muß, so wie das in der Papierversion war. Hier nun erfolgt die Differenzierung eine Ebene höher (obwohl auch ein Anteil an einer solchen Gemeinschaft ja doch auch in der Regel "Einkünfte aus Vermietung..." sind.
              Insofern muß ich auch bemerken, daß der obige Hinweis "Teil 1 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung muss leer bleiben, da darf nichts eingetragen werden, überhaupt nichts !" hier nicht greift, denn dort stehen ja die konventionellen objektbezogenen Anlagen V gelistet und in Teil 2 gibt es die "Kopfeinträge" gar nicht erst. Der Hinweis hatte sich wohl eher auf das selige ElsterFormular bezogen, da war das m.W. noch so.
              Also alles gut und danke nochmal für die Unterstützung.

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