Die Einträge ergeben für mich keinen Sinn und sind unlogisch, führen vor allem zu einem falschen Ergebnis.
Der Reihe nach:
in einer an wechselnde Gäste vermietete Ferienwohnung wurde im Jahr 2020 die Heizung und Warmwasserversorgung optimiert sowie eine Fernregelung über WLAN installiert.
Entstanden sind hierfür Kosten in Höhe von 7845,68 €. (ohne USt-Ausweis)
Für 2020 wurde hiervon der Anteil von 1/5 = 1569 € geltend gemacht.
In der Steuererklärung 2021 finde ich nun in den übernommenen Daten:
Zeile 42: Summe Gesamtaufwand 2021 7846 € davon abziehbar 2021 1569 €
Zeile 46: zu berücksichtigender Anteil aus 2020 1569 €
Es ist ja schon falsch, dass für 2021 ein Gesamtaufwand von 7846 € ausgewiesen wird, denn diese Kosten waren ja bereits 2020 entstanden. Die 7846 € lassen sich allerdings bearbeiten und in 1569 € ändern. Das wäre dann doch richtig, eine Fehlermeldung wird hier auch nicht ausgewiesen.
Falsch bleibt aber doch der zu übernehmende Anteil aus 2020!? Warum ist der denn zu übernehmen, der ist doch bereits bei der Steuererklärung 2020 berücksichtigt! Das führte dazu, dass das Ergebnis um genau diesen Betrag zu niedrig war.
Auch dieser Eintrag lässt sich dann löschen, ohne dass eine Fehlermeldung erscheint. Es wird dann das richtige Ergebnis berechnet. Als in Zeile 42 noch die Gesamtaufwendungen eingetragen waren, führte diese Löschung hier zu einer Fehlermeldung.
Ist das jetzt so korrekt eingetragen?
Warum gibt es eigentlich die Felder für 2018 bis 2020? Welche Werbungskosten von 2018 sollten da denn noch berücksichtigt werden können? Die Hinweise zu diesem Bereich helfen nicht wirklich weiter.
Sinnvoller wäre doch ein Feld, in dem die bereits geltend gemachten Aufwendungen der Vorjahre aufaddiert werden, damit man sehen kann, welcher Betrag noch offen ist.
Der Reihe nach:
in einer an wechselnde Gäste vermietete Ferienwohnung wurde im Jahr 2020 die Heizung und Warmwasserversorgung optimiert sowie eine Fernregelung über WLAN installiert.
Entstanden sind hierfür Kosten in Höhe von 7845,68 €. (ohne USt-Ausweis)
Für 2020 wurde hiervon der Anteil von 1/5 = 1569 € geltend gemacht.
In der Steuererklärung 2021 finde ich nun in den übernommenen Daten:
Zeile 42: Summe Gesamtaufwand 2021 7846 € davon abziehbar 2021 1569 €
Zeile 46: zu berücksichtigender Anteil aus 2020 1569 €
Es ist ja schon falsch, dass für 2021 ein Gesamtaufwand von 7846 € ausgewiesen wird, denn diese Kosten waren ja bereits 2020 entstanden. Die 7846 € lassen sich allerdings bearbeiten und in 1569 € ändern. Das wäre dann doch richtig, eine Fehlermeldung wird hier auch nicht ausgewiesen.
Falsch bleibt aber doch der zu übernehmende Anteil aus 2020!? Warum ist der denn zu übernehmen, der ist doch bereits bei der Steuererklärung 2020 berücksichtigt! Das führte dazu, dass das Ergebnis um genau diesen Betrag zu niedrig war.
Auch dieser Eintrag lässt sich dann löschen, ohne dass eine Fehlermeldung erscheint. Es wird dann das richtige Ergebnis berechnet. Als in Zeile 42 noch die Gesamtaufwendungen eingetragen waren, führte diese Löschung hier zu einer Fehlermeldung.
Ist das jetzt so korrekt eingetragen?
Warum gibt es eigentlich die Felder für 2018 bis 2020? Welche Werbungskosten von 2018 sollten da denn noch berücksichtigt werden können? Die Hinweise zu diesem Bereich helfen nicht wirklich weiter.
Sinnvoller wäre doch ein Feld, in dem die bereits geltend gemachten Aufwendungen der Vorjahre aufaddiert werden, damit man sehen kann, welcher Betrag noch offen ist.
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