Hallo, ich entschuldige mich im Vorfeld für meine Verwirrung.
Ich habe eine Gegenüberstellung von meinen Daten zu denen des Finanzamts vorliegen, siehe Screenshot.
Dort wird ein Posten "abzugsfähige Altersvorsorgebeiträge" vom Amt nicht berücksichtigt – was eine Differenz der Rückerstattung in Höhe von 300€ im Vergleich zu der Online-Errechnung erzeugt.
Meine Fragen:
Ich habe eine Gegenüberstellung von meinen Daten zu denen des Finanzamts vorliegen, siehe Screenshot.
Dort wird ein Posten "abzugsfähige Altersvorsorgebeiträge" vom Amt nicht berücksichtigt – was eine Differenz der Rückerstattung in Höhe von 300€ im Vergleich zu der Online-Errechnung erzeugt.
Meine Fragen:
- Warum wird das vom Amt verworfen?
- Ich glaube, diese Daten in einer Anlage (AV oder N) zwar angegeben zu haben – aber sie tauchten in der späteren Zusammenfassung nicht auf. Ich finde sie auch nicht auf meinem abgegebenen Formular. Das vorerrechnete Ergebnis waren damals 300€ mehr, die Vorsorgebeiträge wurden also "stumm" einkalkuliert. Jetzt tauchen sie in dieser Gegenüberstellung wieder auf und werden dann vom Amt verworfen. Ich verstehe da die Nutzerführung in Elster nicht so ganz…
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