In 2020 war ich Kleinunternehmerin und kaufte einen neuen Geschäfts-PKW, den ich mit 1/6 des Rechnungsbetrags abschrieb. Für 2021 mußte ich zur Regelbesteuerung übergehen. §15a Abs.7 USTG sieht vor, daß für Jahre mit veränderter Umsatzbesteuerung auch das Absetzen von Unsatzsteuer bei der Abschreibung für ehemalige Kleinunternehmer möglich ist.
1) Wie muß ich das jetzt in der Anlage AVEÜR eintragen? Bleibe ich beim 1/6 Bruttobetrag?
2) Wie muß ich das jetzt in der Umsatzsteuererklärung eintragen? (Es gibt auch einen Privatnutzungsanteil nach Fahrtenbuch, der als Einnahme gilt) Ich vermute Zeile 138 und 141 mit Haken versehen, in Zeile 148 links den von mir errechneten Betrag der Ust abz. der Ust für die Privatnutzung? Kann ich das noch irgendwo begründen, z.B. Zeile 145 oder ist die nur für Nutzungsänderungen?
Ich hoffe, jemand kann mir was schreiben und Danke dafür
1) Wie muß ich das jetzt in der Anlage AVEÜR eintragen? Bleibe ich beim 1/6 Bruttobetrag?
2) Wie muß ich das jetzt in der Umsatzsteuererklärung eintragen? (Es gibt auch einen Privatnutzungsanteil nach Fahrtenbuch, der als Einnahme gilt) Ich vermute Zeile 138 und 141 mit Haken versehen, in Zeile 148 links den von mir errechneten Betrag der Ust abz. der Ust für die Privatnutzung? Kann ich das noch irgendwo begründen, z.B. Zeile 145 oder ist die nur für Nutzungsänderungen?
Ich hoffe, jemand kann mir was schreiben und Danke dafür
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