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Mehrere Steuerbescheinigungen für Anlage KAP, Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft

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    Mehrere Steuerbescheinigungen für Anlage KAP, Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft

    Hallo,

    ich habe hier mehrere Steuerbescheinigungen für die Anlage KAP und wenn ich die in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbeträge addiere, habe ich noch eine Differenz zum Sparer Pauschbetrag von 1.602 €.

    Auf einigen Steuerbescheinigungen steht, in welche Zeile es einzutragen ist.

    Bei anderen steht, Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG. (ohne Erträge aus Lebensversicherungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG.)
    Es wurde Kapitalertragssteuer in Höhe von 25 % berechnet und abgezogen.
    Des Weiteren wurde Solidaritätszuschlag abgezogen.

    In welche Anlage KAP trage ich diese Summen in welche Zeile ein, da die Zeilenangabe fehlt?
    Ist die Eintragung entbehrlich, da Kapitalertragssteuer schon bezahlt wurde?
    Werden die Beträge neu berechnet, da der Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft wurde?
    Die gezahlte Kapitalertragssteuer liegt über dem Sparer-Pauschbetrag.

    Es handelt sich dabei um den Aufbau einer Rente vom Netto mit Wahlrecht monatlich oder Einmalbetrag und es wurde der Einmalbetrag gewählt.


    #2
    Werden die Beträge neu berechnet, da der Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft wurde?
    Die gezahlte Kapitalertragssteuer liegt über dem Sparer-Pauschbetrag.
    Den zweiten Satz verstehe ich zwar nicht, denn wenn der Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft wurde, kann die einbehalten Kapitalertragsteuer

    eigentlich nicht über dem Sparer-Pauschbetrag liegen. Wenn der Sparer-Pauschbetrag wegen fehlerhafter Verteilung der Freistellungsaufträge

    nicht ausgeschöpft
    wurde, macht es durchaus Sinn, die Anlage KAP einzureichen. Falls nur bei einem Ehegatten Kapitalertragsteuer einbehalten

    wurde, genügt es, die Anlage KAP für diesen Ehegatten einzureichen und den tatsächlich beanspruchten Sparer-Pauschbetrag des anderen Ehegatten

    in Zeile 17 der Anlage KAP zu erklären. Inländische Kapitalerträge sind grundsätzlich in Zeile 7 der Anlage KAP zu erklären, wobei je nach Art der

    Erträge ein zusätzlicher Eintrag in die weiteren Zeilen erforderlich sein kann.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      danke erst einmal für deine Antwort.

      Der berücksichtigte Sparer-Pauschbetrag liegt bei rund 1.588 €.
      Es wurden in der Summe aber rund 1.910 € Kapitalertragssteuer und rund 105 € Solidaritätszuschlag gezahlt, was für den Pauschbetrag sicher unerheblich ist.

      Also packe ich, getrennt nach Ehepartnern, alles in die Anlage KAP:
      - in Zeile 7 die Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG und alle weiteren,
      - in Zeile
      16 oder 17 den Sparer-Pauschbetrag laut Steuerbescheinigung,
      - in Zeile 37 die Kapitalertragssteuer laut Steuerbescheinigung, und
      - in Zeile 38 der Solidaritätszuschlag laut Steuerbescheinigung?

      Kann es dann auch sein, daß der Solizuschlag erstattet wird, da dieser in der ESt. erst bei über 30.000 € Est. entsteht?

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        #4
        Kann es dann auch sein, daß der Solizuschlag erstattet wird, da dieser in der ESt. erst bei über 30.000 € Est. entsteht?
        Nein, erstattet werden nur die Kapitalertragsteuer und der Soli aus dem noch nicht ausgeschöpften Sparer-Pauschbetrag von 14,00 €.

        Viel wird das nicht sein. Bei steuerpflichtigen Kapitalerträgen ist nach wie vor der Solidaritätszuschlag zu entrichten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo,

          Kann es dann auch sein, daß der Solizuschlag erstattet wird, da dieser in der ESt. erst bei über 30.000 € Est. entsteht?
          Ja, das kann sein (wobei ich nicht weiß woher du die 30.000 hast, die Soli-Grenze ist deutlich höher - oder soll das die Grenze für die Günstigerprüfung sein, das könnte bei Ehepaaren nämlich ungefähr passen).

          Um das zu prüfen musst du die Günstigerprüfung beantragen (KAP Zeile 4), und alle Kapitalerträge erklären.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            ... oder soll das die Grenze für die Günstigerprüfung sein, das könnte bei Ehepaaren nämlich ungefähr passen
            Das sind wegen der Anpassung des Grundfreibetrags zwar inzwischen schon deutlich mehr als 30.000,00 €, das waren ja 2015 schon über 31.000,00 €.

            Bei über 1.900,00 € einbehaltener Kapitalertragsteuer ist es eher unwahrscheinlich, dass das zvE unterdurchschnittlich ist. Probieren kann er es ja.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Hallo,

              danke für die guten Hinweise.
              Es sind 2 Altersrentner, die letztes Jahr ein ZvE von unter 25 Tsd. € hatten.

              Mal sehen, was bei rauskommt und nochmal vielen Dank an alle.

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                #8
                Es sind 2 Altersrentner, die letztes Jahr ein ZvE von unter 25 Tsd. € hatten.
                Dann macht die Günstigerprüfung für alle Kapitalerträge in jedem Fall Sinn. Da könnte nämlich auch noch der Altersentlastungsbetrag

                eine Steuerminderung bewirken, es sei denn, der wäre schon durch andere Einkünfte (z. B. Vermietung) ausgeschöpft.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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