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wo findet man die Möglichkeit, Werbungskosten bei Kapitaleinkünften anzugeben?
Nirgendwo ! Die Werbungskosten für Kapitaleinkünfte sind mit dem Sparer-Pauschbetrag abgegolten.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Fallen dann die "Kosten und Nebenkosten für depotverwahrte Finanzinstrumente", wie meine Bank schreibt, auch unter diesen Sparer-Pauschbetrag?
Gruß
Wolli
Fallen dann die "Kosten und Nebenkosten für depotverwahrte Finanzinstrumente", wie meine Bank schreibt, auch unter diesen Sparer-Pauschbetrag?
Eventuelle Depotgebühren in jedem Fall. Die Kosten beim Verkauf von Wertpapieren berücksichtigt die (inländische) Bank bereits bei der Ermittlung der Erträge,
ob die Kosten des Kaufs da auch berücksichtigt werden, habe ich jetzt nicht im Kopf. Da müsste ich erst eine Verkaufsabrechnung im Detail nachvollziehen
Freundliche Grüße
Charlie24
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Da müsste ich erst eine Verkaufsabrechnung im Detail nachvollziehen
Ich habe jetzt einen Verkauf analysiert. Auch die Ankaufkosten mindern den steuerpflichtigen Ertrag. Inländische Banken berücksichtigen das bei der Abrechnung,
deshalb gibt es da nichts zu erklären oder abzuziehen.
Freundliche Grüße
Charlie24
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Ich habe bei einer Bank 0,35€ Zinserträge und 60.- Engelt. Wie ist da zu verfahren?
Das ist steuerlich nicht relevant. Gebühren für ein Girokonto werden bis zu einer Nichtaufgriffsgrenze von 16,00 € als Werbungskosten akzeptiert.
Freundliche Grüße
Charlie24
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Aber nicht bei den Einkünften aus Kapitalvermögen :-)
Das stimmt natürlich, das hätte ich noch dazu schreiben müssen.
Freundliche Grüße
Charlie24
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Hallo
jetzt verstehe ich gar nichts mehr.
Ich kann die Kosten nicht angeben,
aber Didi, falls Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Meine Kosten sind doch auch aufgrund von Kapitalvermögen entstanden?
Nein, wie kommst du darauf ? Gebühren für ein Girokonto kann man bis zu 16,00 € als Werbungskosten bei nichtselbständiger Arbeit
oder auch bei Renteneinkünften geltend machen, das bringt aber nur etwas, wenn man mit den Werbungskosten über den Pauschalen liegt.
Freundliche Grüße
Charlie24
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Früher gab es die Möglichkeit, z. B. Depotgebühren als Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen anzugeben. Dann wurde der Sparerpauschbetrag erhöht und damit war das dann abgegolten.
= seit 2009 gültige gesetzliche Änderung. Ich gehe mal davon aus, dass es sich um ganz normale der Abgeltungssteuer unterliegende Kapitalerträge handelt, denn dazu hast Du nichts gesagt.
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
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