Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Werbungskosten bei Kapitaleinkünften

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Werbungskosten bei Kapitaleinkünften

    Hallo,
    wo findet man die Möglichkeit, Werbungskosten bei Kapitaleinkünften anzugeben?

    #2
    wo findet man die Möglichkeit, Werbungskosten bei Kapitaleinkünften anzugeben?
    Nirgendwo ! Die Werbungskosten für Kapitaleinkünfte sind mit dem Sparer-Pauschbetrag abgegolten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo,
      danke für die schnelle Antwort.
      Fallen dann die "Kosten und Nebenkosten für depotverwahrte Finanzinstrumente", wie meine Bank schreibt, auch unter diesen Sparer-Pauschbetrag?
      Gruß
      Wolli

      Kommentar


        #4
        Fallen dann die "Kosten und Nebenkosten für depotverwahrte Finanzinstrumente", wie meine Bank schreibt, auch unter diesen Sparer-Pauschbetrag?
        Eventuelle Depotgebühren in jedem Fall. Die Kosten beim Verkauf von Wertpapieren berücksichtigt die (inländische) Bank bereits bei der Ermittlung der Erträge,

        ob die Kosten des Kaufs da auch berücksichtigt werden, habe ich jetzt nicht im Kopf. Da müsste ich erst eine Verkaufsabrechnung im Detail nachvollziehen
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Da müsste ich erst eine Verkaufsabrechnung im Detail nachvollziehen
          Ich habe jetzt einen Verkauf analysiert. Auch die Ankaufkosten mindern den steuerpflichtigen Ertrag. Inländische Banken berücksichtigen das bei der Abrechnung,

          deshalb gibt es da nichts zu erklären oder abzuziehen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Moin,
            diese Beiträge führen zu meinem Problem.
            Ich habe bei einer Bank 0,35€ Zinserträge und 60.- Engelt.
            Wie ist da zu verfahren?
            Schönen Tag.
            Didi

            Kommentar


              #7
              Ich habe bei einer Bank 0,35€ Zinserträge und 60.- Engelt. Wie ist da zu verfahren?
              Das ist steuerlich nicht relevant. Gebühren für ein Girokonto werden bis zu einer Nichtaufgriffsgrenze von 16,00 € als Werbungskosten akzeptiert.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Aber nicht bei den Einkünften aus Kapitalvermögen :-)
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                Kommentar


                  #9
                  Aber nicht bei den Einkünften aus Kapitalvermögen :-)
                  Das stimmt natürlich, das hätte ich noch dazu schreiben müssen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo
                    jetzt verstehe ich gar nichts mehr.
                    Ich kann die Kosten nicht angeben,
                    aber Didi, falls Einkünfte aus Kapitalvermögen.
                    Meine Kosten sind doch auch aufgrund von Kapitalvermögen entstanden?

                    Kommentar


                      #11
                      aber Didi, falls Einkünfte aus Kapitalvermögen.
                      Nein, wie kommst du darauf ? Gebühren für ein Girokonto kann man bis zu 16,00 € als Werbungskosten bei nichtselbständiger Arbeit

                      oder auch bei Renteneinkünften geltend machen, das bringt aber nur etwas, wenn man mit den Werbungskosten über den Pauschalen liegt.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        Früher gab es die Möglichkeit, z. B. Depotgebühren als Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen anzugeben. Dann wurde der Sparerpauschbetrag erhöht und damit war das dann abgegolten.

                        Kommentar


                          #13
                          = seit 2009 gültige gesetzliche Änderung. Ich gehe mal davon aus, dass es sich um ganz normale der Abgeltungssteuer unterliegende Kapitalerträge handelt, denn dazu hast Du nichts gesagt.
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X