Ich habe gegoogelt, dass bei Versorgungsbezügen u.a. Gewerkschaftsbeiträge und Kontoführungsgebühren als Werbungskosten absetzbar sind. In meinem Fall Anlage N / Werbungskosten in Sonderfällen / Werbungskosten zu steuerbegünstigten Versorgungsbezügen, Zeile 73. Hier scheint aber nur 1 Eintrag möglich zu sein. Weitere Zeilen für Einträge können nicht aufgerufen werden. Soll man da mehrere Einträge in ein Feld schreiben und unter Betrag die Summe eintragen?
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Werbungskosten für Versorgungsbezüge, nur 1 Eintrag möglich
				
					Einklappen
				
			
		
	X
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 Ich schreibe immer noch dazu, dass es sich um Beiträge zu Berufsverbänden + Kontoführungsgebühren pauschal handelt.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 Werbungskosten für Versorgungsbezüge, nur 1 Eintrag möglich
									
									
									Werbungskosten für Versorgungsbezüge, nur 1 Eintrag möglich
								
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