Ich habe gegoogelt, dass bei Versorgungsbezügen u.a. Gewerkschaftsbeiträge und Kontoführungsgebühren als Werbungskosten absetzbar sind. In meinem Fall Anlage N / Werbungskosten in Sonderfällen / Werbungskosten zu steuerbegünstigten Versorgungsbezügen, Zeile 73. Hier scheint aber nur 1 Eintrag möglich zu sein. Weitere Zeilen für Einträge können nicht aufgerufen werden. Soll man da mehrere Einträge in ein Feld schreiben und unter Betrag die Summe eintragen?
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Keine Ankündigung bisher.
Werbungskosten für Versorgungsbezüge, nur 1 Eintrag möglich
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Ich schreibe immer noch dazu, dass es sich um Beiträge zu Berufsverbänden + Kontoführungsgebühren pauschal handelt.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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