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Werbungskosten für Versorgungsbezüge, nur 1 Eintrag möglich

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    Werbungskosten für Versorgungsbezüge, nur 1 Eintrag möglich

    Ich habe gegoogelt, dass bei Versorgungsbezügen u.a. Gewerkschaftsbeiträge und Kontoführungsgebühren als Werbungskosten absetzbar sind. In meinem Fall Anlage N / Werbungskosten in Sonderfällen / Werbungskosten zu steuerbegünstigten Versorgungsbezügen, Zeile 73. Hier scheint aber nur 1 Eintrag möglich zu sein. Weitere Zeilen für Einträge können nicht aufgerufen werden. Soll man da mehrere Einträge in ein Feld schreiben und unter Betrag die Summe eintragen?

    Gruß be.assmann

    #2
    Da die WK zu Versorgungsbezügen üblicherweise nicht sonderlich hoch sind, reicht es ja wohl nur die Summe einzutragen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar


      #3
      Ich schreibe immer noch dazu, dass es sich um Beiträge zu Berufsverbänden + Kontoführungsgebühren pauschal handelt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke euch beiden, LG be.assmann
        Gruß be.assmann

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