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ANLAGE KAP Zeile 16 und 17/ Kapitalerträge Depot

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    ANLAGE KAP Zeile 16 und 17/ Kapitalerträge Depot

    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und muss nun auch meine Steuererklärung machen.
    Also verzeiht mir meine blöden Fragen

    Folgende Situation:
    Ich habe ein Depot Konto 2021 eröffnet mit einem Freistellungsauftrag von 801 €.
    Ich habe von meiner zuständigen Bank die Steuerbescheinigung erhalten. Auf dem ersten Blick scheint es ja nur reines Übertragen in die jeweiligen Zeilen zu sein.

    Wo ich mir allerdings unsicher bin, sind die Zeilen 16 und 17. Laut meiner Bank soll ich die "Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages" eingeben - in Zeile 16 ODER 17.
    Das wären bei mir rund 110 €.
    Da ich nur 110 € von 801 € beansprucht habe, trage ich also die 110€ in Zeile 16 ein, da ich die 110€ auch in Zeile 7 laut Steuerbescheinigung erkläre. Oder nicht?
    Aber ab wann trägt man was in Zeile 17 ein? Wenn man über diesen 801€ liegt?

    Ist das so korrekt? Wenn nicht, kann mich bitte jemand dazu belehren

    Dann noch eine andere Frage:
    Ich habe im Internet schon darüber gelesen, dass es nicht nötig ist, die Anlage KAP mit auszufüllen, wenn man einen Freistellungsauftrag erteilt hat?

    Danke schonmal für die Antworten

    #2
    Die Anlage KAP brauchst Du nur abzugeben, wenn Du etwas Sinnvolles beantragen willst, weil z.B. Kapitalertragsteuer einbehalten wurde wegen ungünstig gestellten Freibeträgen oder weil Dein Spitzensteuersatz unter 25 % liegt. Außerdem musst Du die Anlage KAP abgeben, wenn noch etwas "Neues" zu erklären ist, beispielsweise ausländische steuerpflichtige Kapitalerträge oder Erstattungszinsen des Finanzamts. Damit dürfte sich bei Dir Deine erste Frage mangels Relevanz erledigt haben.

    Unabhängig davon: 110 € in Zeile 16 wäre korrekt. Die Zeile 17 ist notwendig, wenn Du anstatt in Zeile 4 (= alle Deine Kapitalerträge sind in der Anlage KAP enthalten) das Kreuz in Zeile 5 (= ein Teil Deiner Kapitalerträge sind in der Anlage KAP enthalten) setzt.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Ich habe im Internet schon darüber gelesen, dass es nicht nötig ist, die Anlage KAP mit auszufüllen, wenn man einen Freistellungsauftrag erteilt hat?
      Nach deiner Schilderung des Sachverhalts ist es überflüssig, die Anlage KAP auszufüllen.

      https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hallo Picard777,

        vielen Dank für die Antwort! Das hat mich schon etwas sicherer gemacht ! So hatte ich das auch teils verstanden bzgl. der Zeile 17.

        Allerdings verstehe ich diesen Teil nicht ganz:
        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Außerdem musst Du die Anlage KAP abgeben, wenn noch etwas "Neues" zu erklären ist, beispielsweise ausländische steuerpflichtige Kapitalerträge oder Erstattungszinsen des Finanzamts.
        Kommen wir mal auf die ausländischen steuerpflichtigen Kapitalerträge zu sprechen.
        In meiner Steuerbescheinigung habe ich folgende Position:
        Summe der anrechenbaren
        noch nicht angerechneten ausländischen Steuer EUR 0,81
        Zeile 41 Anlage KAP

        Ist das damit gemeint? Bin ich nun wegen diesen 0,81 € verpflichtet die ganze KAP Anlage auszufüllen?
        Oder ist das auch nicht relevant anzugeben?

        Vielen Dank und freundliche Grüße

        Kommentar


          #5
          Zitat von Claudia0207 Beitrag anzeigen
          Kommen wir mal auf die ausländischen steuerpflichtigen Kapitalerträge zu sprechen.
          In meiner Steuerbescheinigung habe ich folgende Position:
          Summe der anrechenbaren
          noch nicht angerechneten ausländischen Steuer EUR 0,81
          Zeile 41 Anlage KAP

          Ist das damit gemeint? Bin ich nun wegen diesen 0,81 € verpflichtet die ganze KAP Anlage auszufüllen?
          Oder ist das auch nicht relevant anzugeben?
          Picard meint Erträge über Banken/Broker im Ausland, die natürlich keine deutsche Abgeltungssteuer bzw. Freistellungsaufträge kennen.

          Du hast zwar anscheinend ausländische Wertapiere (Fonds, ETFs, Aktien, ...), aber in einem deutschen Depot, d.h. die ausländischen Erträge unterlagen der deutschen Besteuerung (indem entweder die deutsche Abgeltungssteuer einbehalten oder wie bei dir die Erträge mit dem Freistellungsauftrag verechnet wurden).

          Die ausgewiesenen noch nicht angerechneten, aber anrechenbaren 0,81 € könntest du zwar theoretisch in der Anlage KAP erklären, aber außer Mühe würde mutmaßlich nichts dabei herum kommen, da es bei dir anscheinend gar keine deutsche Kapitalertragssteuer gibt, auf die man diese 81 Cent anrechnen könnte.

          Kommentar


            #6
            Schließe mich multi an.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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