Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuerberaterkosten in einer Einkunftsart des Erblassers

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuerberaterkosten in einer Einkunftsart des Erblassers

    Hallo,

    ich hatte als Erbe in 2021 Ausgaben für einen Steuerberater in Sachen Einkommensteuer.

    Die Kosten sind das Resultat einer selbständigen Tätigkeit des 2020 verstorbenen Erblassers (Gewinnermittlung 2020).

    Als Erbe kann ich die Kosten bei der Einkunftsart geltend machen, bei der sie beim Erblasser angefallen wären.

    Mein Problem: Ich selbst habe keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit.

    Muss ich dann einen Dummy (Anlage S und/oder EÜR) anlegen und den Beruf des Erblassers eintragen ?

    Hat jemand eine andere Idee ?

    Gruß Tim

    #2
    Das wirst Du wohl so tun müssen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Das wirst Du wohl so tun müssen.
      Nö.

      Wir haben die Steuerberatungskosten in Zeile 45 des Hauptvordrucks unter „Ergänzende Angaben zur Steuererklärung“ als Text eingegeben und angegeben, dass sie negative Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind.

      Das Finanzamt hat sie dann als negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt. (!)

      So kamen wir um die Anlagen S und EÜR herum und das Finanzamt hat erstaunlich pragmatisch gehandelt.


      Chapeau!

      Kommentar


        #4
        So kamen wir um die Anlagen S und EÜR herum und das Finanzamt hat erstaunlich pragmatisch gehandelt
        Glück gehabt, das wird aber nicht immer so pragmatisch gehandhabt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X