Hallo,
ich hatte als Erbe in 2021 Ausgaben für einen Steuerberater in Sachen Einkommensteuer.
Die Kosten sind das Resultat einer selbständigen Tätigkeit des 2020 verstorbenen Erblassers (Gewinnermittlung 2020).
Als Erbe kann ich die Kosten bei der Einkunftsart geltend machen, bei der sie beim Erblasser angefallen wären.
Mein Problem: Ich selbst habe keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit.
Muss ich dann einen Dummy (Anlage S und/oder EÜR) anlegen und den Beruf des Erblassers eintragen ?
Hat jemand eine andere Idee ?
Gruß Tim
ich hatte als Erbe in 2021 Ausgaben für einen Steuerberater in Sachen Einkommensteuer.
Die Kosten sind das Resultat einer selbständigen Tätigkeit des 2020 verstorbenen Erblassers (Gewinnermittlung 2020).
Als Erbe kann ich die Kosten bei der Einkunftsart geltend machen, bei der sie beim Erblasser angefallen wären.
Mein Problem: Ich selbst habe keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit.
Muss ich dann einen Dummy (Anlage S und/oder EÜR) anlegen und den Beruf des Erblassers eintragen ?
Hat jemand eine andere Idee ?
Gruß Tim
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