Anlage L - Einkünfte Forstwirtschaft

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  • xyz
    Neuer Benutzer
    • 26.06.2022
    • 3

    #1

    Anlage L - Einkünfte Forstwirtschaft

    Hallo,

    ich in mit dem Elsteronline Programm hier echt am verzweifeln.

    Ich benötige die Anlage L, die Einkünfte der Landwirtschaft werden nach 4/3 ermittelt, von den Einkünften der Forstwirtschaft, die Betriebsausgabenpauschale abgezogen, soweit so gut.

    Wo aber finde ich die Anlage für die Forstwirtschaft?

    Meine Anlage L hört bei der Tierhaltung auf, ich bekomme keine Anlage Forstwirtschaft.

    Warum, wieso? Eventuell kann mir ja jemand helfen, vielen Dank im Voraus!

  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    Wo aber finde ich die Anlage für die Forstwirtschaft?
    Was suchst du wirklich ? Es gibt eine Anlage LuF zur EÜR, in der u. a. die Betriebsausgabenpauschale für Forstwirtschaft bis 50 ha erklärt werden kann

    bzw. muss. In der Anlage L ist der mittels der EÜR ermittelte Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG einzutragen. Die Betriebsausgabenpauschale wird aus der

    Anlage LuF zur EÜR in die Zeile 25 der EÜR übernommen, dazu muss doch in der Anlage L nichts zusätzlich erklärt werden.

    Nur bei Einkünften aus außerordentlichen Holznutzungen nach § 34b EStG ist der Einkommensteuererklärung außerdem die Anlage 34b beizufügen.


    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • xyz
      Neuer Benutzer
      • 26.06.2022
      • 3

      #3
      Vielen Dank für deine Antwort.

      Genau hier liegt mein Problem, das Programm bietet mir keine Anlage LuF an, sondern nur Anlage L. Ich kann die Holzeinkünfte nirgends eintragen.
      Das was du erklärst ist mir schon klar, nur finde ich die Anlage nicht. Muss ich eventuell irgendwo einen Haken setzen, etc.?

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        Du erstellst also gerade die EÜR? Dort fügt man die Anlagen genauso hinzu wie bei der Einkommensteuererklärung.

        Fast täglich wird hier im Forum gefragt, wie man bei der Webanwendung Mein ELSTER benötigte Anlagen zu einer Steuererklärung hinzufügt. Wenn man erstmals eine Einkommensteuererklärung in Mein ELSTER startet, kann man seit dem Jahr 2019 einen Anlagenassistenten nutzen. Einzelheiten sind hier beschrieben: https://forum.elster

        Kommentar

        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15381

          #5
          Zitat von xyz Beitrag anzeigen
          Elsteronline Programm
          Ich verschieb mal ins Unterforum zu Mein Elster. Hier sind wir bei Allgemein und Projekt.

          Kommentar

          • mhanft
            Erfahrener Benutzer
            • 07.01.2006
            • 1695

            #6
            Zitat von xyz Beitrag anzeigen
            Genau hier liegt mein Problem, das Programm bietet mir keine Anlage LuF an, sondern nur Anlage L.
            Ich hab Charlie24 so verstanden, dass die Anlage LuF eine Anlage zur EÜR ist und die Anlage L eine Anlage zur ESt-Erklärung. Vielleicht hast du das überlesen bzw. durcheinandergebracht?

            (Kenn' mich mit LuF leider selber nicht aus, lese nur interessiert mit.)

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45933

              #7
              Ich kann die Holzeinkünfte nirgends eintragen.
              Deine Betriebseinnahmen aus der Forstwirtschaft musst du doch in der EÜR erfassen, deine Betriebsausgaben(-pauschale) in der Anlage LuF zur EÜR

              Im steuerpflichtigen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG, der in die Anlage L (Zeile 6) zu übertragen ist, ist doch der Gewinn aus Forstwirtschaft bereits enthalten.

              Falls darin Kalamitätsschäden enthalten sind, füllst du noch die Anlage 34b aus.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar

              • xyz
                Neuer Benutzer
                • 26.06.2022
                • 3

                #8
                Meine Lieben, ich danke euch für eure Antworten.

                Jetzt hab ichs gefunden, ich musste einfach den Haken bei der Anlage LuF, die zur EÜR gehört setzen. Ich dachte tatsächlich, ich finde das bei der ESt.

                Danke euch nochmal!

                Kommentar

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