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Altersentlastungsbetrag

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    Altersentlastungsbetrag

    Hallo Comunity,
    kann es sein, dass der Altersentlastungsbetrag in der EStE 2021 falsch berechnet wird? Ehemann (Baujahr: 1957) und Ehefrau (Baujahr: 1956). In der EStE 2021 wird für beide der Altersentlastungsbetrag berücksichtigt, obwohl für Ehemann erst ab 2022 Anwendung findet. § 24 EStG besagt: Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer sind die Sätze 1 bis 3 für jeden Ehegatten gesondert anzuwenden.
    Hat jemand eine Idee / das gleiche Problem?

    #2
    Ich kann den angeblichen Fehler nicht nachstellen. Ich habe hier einen (echten) Steuerfall mit Geburtsdatum XX.12.1957 und Vermietungseinkünften.

    Ein Altersentlastungsbetrag wird erst gerechnet, wenn ich das Geburtsjahr auf 1956 abändere.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hey Charlie24,
      danke für deine Rückmeldung. Könntest du bitte einmal in deinem Fall eine fiktive Ehefrau Baujahr 1956 eintragen und schauen, ob beide den Entl.Betrag erhalten (ist bei mir jedenfalls so - obwohl nur der Ehefrau der Betrag zustehen sollte).
      Danke dir.

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        #4
        Ich habe jetzt mal die Geburtsjahre auf 1957 beim Ehemann und 1956 bei der Ehefrau abgeändert. Es wird immer noch richtig gerechnet.

        Der Altersentlastung beim tatsächlich älteren Ehemann ist weggefallen, die Ehefrau erhält ihn. Alles, wie es sein soll !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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