Hallo Comunity,
kann es sein, dass der Altersentlastungsbetrag in der EStE 2021 falsch berechnet wird? Ehemann (Baujahr: 1957) und Ehefrau (Baujahr: 1956). In der EStE 2021 wird für beide der Altersentlastungsbetrag berücksichtigt, obwohl für Ehemann erst ab 2022 Anwendung findet. § 24 EStG besagt: Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer sind die Sätze 1 bis 3 für jeden Ehegatten gesondert anzuwenden.
Hat jemand eine Idee / das gleiche Problem?
kann es sein, dass der Altersentlastungsbetrag in der EStE 2021 falsch berechnet wird? Ehemann (Baujahr: 1957) und Ehefrau (Baujahr: 1956). In der EStE 2021 wird für beide der Altersentlastungsbetrag berücksichtigt, obwohl für Ehemann erst ab 2022 Anwendung findet. § 24 EStG besagt: Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer sind die Sätze 1 bis 3 für jeden Ehegatten gesondert anzuwenden.
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